Blick-Jobinspektorin lässt drei deutsche Lohndrücker auffliegen

  • Aktualisiert am 03.01.2012
  • Benita Vogel

FULENBACH SO – Auf der Baustelle Innere Weid würden nur deutsche Handwerker arbeiten, meldete ein besorgter Leser. Die BLICK-Jobinspektorin informiert einen Baustellenkontrolleur. Zusammen gehen sie hin und treffen drei deutschen Firmen an – ein Volltreffer.

Montag Nachmittag: Eine Holzbau-, eine Sanitär- und eine Gipser-Unternehmung arbeiten an den neu gebauten Einfamilienhäusern. Und keiner von ihnen hält sich an Schweizer Lohnverhältnisse!

Holzbauer Berthold Bühler schneidet noch am besten ab: Die Stundenlöhne seiner Mitarbeiter liegen um rund einen Franken unter dem orts- und branchenüblichen Schnitt. Weil Bühler auch die täglich zweistündige Fahrtzeit vom deutschen Wehr nach Fulenbach als Arbeitszeit anrechnet, kann aber kaum mehr von Lohn-Unterschied gesprochen werden (vgl. Kasten).

Krass sind die Lohn-Differenzen aber bei Gipser Mattes und Sanitärfirma Leber (vgl. Kasten). Die beiden Gipser bekommen 3.90 Franken die Stunde zu wenig. Und der 22-jährige Gas-Wasser-Installateur Maurizio Rodriquez verdient über 1600 Franken im Monat zu wenig. Gemäss Gesamtarbeitsvertrag (GAV) in der Schweizerischen Gebäudetechnikbranche müsste er 4450 Franken im Monat verdienen. Ausbezahlt bekommt er aber umgerechnet nur 2838 Franken.

Kontrolleur und Unia-Gewerkschafter Stephan Wild überlegt, die Sanitär-Arbeit einstellen zu lassen. Hier könnte er durchgreifen. Denn der Gebäudetechnik-GAV ist allgemeinverbindlich. Das heisst: Er gilt für sämtliche Firmen der Branche – auch für ausländische.

Anders sieht es bei der Gipser- und Holzbau-Firma aus: Die GAV der Maler und Gipser sowie der Schreiner sind nämlich nicht allgemeinverbindlich, sondern gelten nur für Mitglieder des Branchenverbandes.

Nach einem Telefonanruf beim Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Solothurn entscheidet Kontrolleur Wild, der Bauleitung ein Ultimatum zu erteilen. Diese hat 24 Stunden Zeit, per Fax zu bestätigen, dass die Lohndifferenz nachbezahlt und die Mindestlöhne künftig eingehalten werden. «Wenn der Fax nicht fristgemäss kommt, stelle ich die Arbeiten ein», sagt Wild.

Dienstag-Mittag: Der Fax kommt! Die Bauleitung Daniel Jenni Unternehmen sagt gegenüber Blick: Wir gewährleiste, dass die vorgeschriebenen Mindestlöhne bezahlt werden. Das habe man der Baustellenkontrolle schriftlich bestätigt. Die Firma werde auch für Lohn-Nachzahlungen sorgen.

«Der genaue Betrag ist noch offen», sagt Kontrolleur und Gewerkschafter Wild, «dafür muss ich erst die Arbeitsrapporte sehen.» Zudem stehen Verhandlungen mit Bauleitung Jenni an.

Eines steht aber jetzt schon fest: Die drei deutschen Firmen werden verwarnt. «Wenn sie sich künftig nicht an orts- und branchenübliche Löhne halten, müssen sie mit einer Sperrung rechnen», sagt Wild.

Ob sich die drei deutschen Firmen die Schweizer Vorgaben jetzt zu Herzen nehmen, wird die nächste Kontrolle zeigen.

Fall 1

Holzbauer Bühler aus Wehr (D) bezahlt seinem 21-jährigen Mitarbeiter einen Franken pro Stunde zu wenig. Umgerechnet erhält er 21.85 Franken die Stunde. Gemäss Gesamtarbeitsvertrag für das Schreinergewerbe müsste er 22.85 Franken bekommen. «Weil die tägliche Fahrzeit von zwei Stunden voll bezahlt ist, kann aber nicht mehr von einer Differenz gesprochen werden», sagt Kontrolleur Stephan Wild.

Fall 2

Gipser Mattes aus Wehr (D) bezahlt seinen beiden Mitarbeitern 3.90 Franken pro Stunde zu wenig. Die Gipser verdienen umgerechnet 23.40 Fr. Der GAV für Gipser und Maler sieht für Berufsarbeiter aber 27.30 Fr. vor. Auf einen Monatslohn hochgerechnet ergibt das 4754 Franken. Die beiden Gipser haben aber nur knapp 4072 Franken. Der GAV ist seit 1. Juli wieder in Kraft, aber noch nicht allgemeinverbindlich. Er gilt aber als Richtlinie für orts- und branchenübliche Löhne.

Fall 3

Sanitär Leber aus Wehr (D) bezahlt einem der Mitarbeiter umgerechnet 16.38, dem anderen 21.85 Franken die Stunde. Das ergibt monatlich 2838 bzw. 3786 Franken. Gemäss GAV der Gebäudetechnikbranche hätten die beiden aber 4450 Franken zugut, also 1612 bzw. 664 Franken mehr. Der GAV ist allgemeinverbindlich und muss auch von ausländischen Firmen eingehalten werden.

Welche Chefs haben etwas zu verbergen?

ZÜRICH. Am 25. September stimmt die Schweiz darüber ab, ob künftig auch Arbeitskräfte aus den «neuen» EU-Ländern in der Schweiz arbeiten dürfen. Bereits seit einem Jahr können Personen aus den «alten» EU-Ländern weitgehend frei bei uns arbeiten.

Nehmen uns die ausländischen Arbeiter die Jobs weg? Drücken sie die Löhne? BLICK will das genau wissen. Und schickt seit dem 20. Juni seine Jobinspektorin Benita Vogel los. Unangemeldet kreuzt sie bei Schweizer Firmen auf und schaut, ob alles mit rechten Dingen zu und her geht. Lesen Sie hier alle Fakten dazu.

Liebe Leserinnen, liebe Leser
Sind Ihnen rund ums Thema Personenfreizügigkeit Missbräuche bekannt? Haben Sie deswegen weniger Lohn – oder gar den Job verloren? Reichen die flankierenden Massnahmen aus? Und machen die Kontrolleure ihre Arbeit gut? Schreiben Sie an:
Redaktion BLICK, Jobinspektorin,
E-Mail: benita.vogel@ringier.ch
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