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Bei der Schweizer Justiz gilt Abdullah Y.* (29) als brandgefährlich. Offiziell arbeitet der Jemenit in einem Lausanner Nobelhotel. Doch die Terror-Ermittler glauben zu wissen: Abdullah Y. ist ein hochrangiges Al-Kaida-Mitglied. Ausgebildet zum Sprengstoff-Experten im afghanischen Elite-Terrorcamp Al Farooq.
So steht es im internen Rapport des Eidgenössischen Untersuchungsrichteramts. Er liegt BLICK vor. Die Informationen über den angeblichen Sprengmeister von Terror-Chef Osama Bin Laden hat die Schweiz von «zwei befreundeten Geheimdiensten» erhalten, steht im Rapport.
Da es um Informationen aus Afghanistan geht, kann es sich bei einem der zwei Geheimdienste nur um die CIA handeln. Doch Aussagen von Geheimdiensten gelten als dubios und sind vor Gericht unbrauchbar.
Trotzdem schlägt die Bundesanwaltschaft im Dezember 2003 zu. Sie verhaftet Abdullah Y. Doch die Fahnder tun sich schwer, dem angeblichen Top-Terroristen etwas anzuhängen. Alles was sie in der Hand haben: die wertlosen Informationen von CIA und Co. Die fehlenden Beweise versuchen die Schweizer in Jemen aufzutreiben.
Denn dort im Folterknast von Sanaa sitzt Owaiss A.* Er soll laut CIA-Informationen im gleichen Terror-Camp ausgebildet worden sein wie Abdullah Y. und an der Planung von Terror-Anschlägen beteiligt gewesen sein. Die Schweizer Beamten schicken Fotos und schriftliche Fragen nach Sanaa. Doch Owaiss A. bestätigt die CIA-Informationen nicht. «Nein», er kenne den Mann in der Schweiz nicht, sagt er im Verhör aus.
Das Vorgehen der Schweizer Justiz in Jemen ist brisant. Es belegt, dass man nicht nur aus dem US-Folter-Camp Guantánamo Aussagen über Schweizer Islamisten bestellte. Sondern auch aus Jemen.
Amnesty International kritisiert die Regierung dort schon lange. Wie in Guantánamo werden auch in Jemen Gefangene systematisch gefoltert. Und auch in Jemen sind US-Folterknechte am Werk.
Über die Menschenrechtsverletzungen in Jemen ist die Schweiz bestens informiert. «Die innere Situation und die Menschenrechtslage sind unbefriedigend», stand schon 2002 in einem internen Bericht des auswärtigen Amtes.
Das hielt die Schweizer Justiz nicht davon ab, im Folterknast Aussagen zu bestellen. In einem Schreiben vom 28. Oktober 2004 bedankte sie sich sogar noch bei den Behörden in Jemen für die «Übermittlung des Originalverhörs» von Owaiss A.
«Sprengmeister» Abdullah Y. wurde nach sieben Monaten aus seiner Einzelzelle in Burgdorf BE entlassen. Zu einer Anklage reichte es nicht. Anhängen konnte man ihm einzig den Versuch, einen gefälschten Pass zu kaufen.
*Namen der Redaktion bekannt