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Der Fall Elmar S. (68) verändert alles. Der deutsche Steuersünder bekommt von seiner Liechtensteiner Bank 11 Millionen Franken Schadenersatz – weil sie ihm nicht gesagt hatte, dass seine Daten geklaut worden sind (im BLICK).
Das Schock-Urteil aus dem Ländle sorgt auch in der Schweiz für Nervösität. Was bedeutet das für unsere Banken – gerade jetzt, wo gleich mehrere CDs mit geklauten Daten kursieren?
Die Bank muss den Kunden informieren
Die Schweizerische Bankiervereinigung hat den Fall Elmar S. genau verfolgt. Und nun die juristischen Folgen geklärt. Fazit: Beklaute Banken müssen ihre Kunden tatsächlich warnen!
«Gemäss Sorgfalts- und Treuepflicht muss eine Bank den Kunden informieren, wenn sie weiss, dass er von einem Datendiebstahl betroffen ist», bestätigt Thomas Sutter, Sprecher der Bankiervereinigung.
Gefahr übereilter Schritte besteht
Die schräge Logik hinter dem Liechtensteiner Urteil geht nämlich so: Weil geklaute Daten – wie die von Elmar S. – jederzeit bei der Steuerbehörde landen könnten, soll die Bank ihren Kunden davor warnen, dass er auffliegen könnte. Damit er sich noch rechtzeitig selber anzeigen kann. Das gibt dann eine viel tiefere Busse. Und bewahrt die Bank vor Schadenersatz.
Aber Achtung! Man kann auch zu schnell sein, wie Sutter sagt: «Eine verfrühte Information aufgrund von Behauptungen, die in der Öffentlichkeit erhoben wurden, könnte einen Kunden zu übereilten Schritten veranlassen.»
Das bedeutet: Eine Bank kann auch dann drankommen, wenn sie den Steuersünder mit einer Datenklau-Warnung zu einer Selbstanzeige treibt, ohne dass echte Gefahr von der Steuerfahndung droht. Sutter: «Stellt sich später heraus, dass der betreffende Kunde gar nicht Opfer einer deliktischen Tätigkeit ist, könnte das eine Schadenersatzpflicht für die Bank auslösen.»