BERN – Den Schweizer Geiseln blühen 16 Monate Haft. Für Visa-Vergehen sieht das libysche Gesetz sogar bis zu drei Jahre Haft vor. Amnesty International steht vor einem Problem – und ist sehr besorgt.
Gestern wurde bekannt, dass Max Göldi (54) und Rachid Hamdani (68) von einem Sondergericht zu 16 Monaten Gefängnis verurteilt worden sind. Dazu kommt eine Strafe von rund 2000 libyschen Dinar (1600 Franken). Das in Abwesenheit der beiden Schweizer gefällte Urteil beruht auf dem Artikel 19, Absatz 6 der libyschen Strafprozessordnung, wie ein libysches Anwaltsbüro gegenüber Blick.ch ausführte.Der Artikel 19 hat es in sich: Er sieht bei einer Verurteilung auf jeden Fall eine Haftstrafe vor – wobei die Haftdauer dehnbar wie ein Kaugummi ist: nämlich zwischen 24 Stunden und drei Jahren!Eine unbedingte Gefängnisstrafe wegen Visa-Übertretungen? Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International protestiert: «Ein solches Verdikt können wir nicht akzeptieren», so Sprecherin Manon Schick gegenüber Blick.ch. Ein administratives Delikt dürfe nicht mit einer unbedingten Gefängnisstrafe sanktioniert werden. Das gelte überall auf der Welt.Sichere Botschaft, desolate GefängnisseDas Urteil sei ein schwerer Schlag, sagt auch Schicks Kollege Daniel Graf. Da es keine offiziellen Informationen zum Prozess gebe, könne Amnesty auch nicht darauf reagieren. Sie sammelten jetzt alle Infos und legten sie Experten in
London zur Überprüfung vor.Wenn auch kaum Informationen über das gefällte Urteil zu haben sind – sicher ist: Die Situation in den libyschen Knasts ist desolat. Graf: «Hier gibt es keinerlei Kontakt mehr zu Aussenwelt und jegliche Kommunikation bricht ab. Davor fürchten sich die Geiseln am meisten.»Seien sie einmal aus der sicheren Botschaft raus, könne ihnen niemand mehr helfen. Es sei nicht auszuschliessen, dass die beiden Schweizer im Gefängnis misshandelt würden. Seine Organisation habe Kenntnis von zahlreichen Fällen, bei denen Gefangene schlecht behandelt worden seien und ihnen der Zugang zu medizinischer Hilfe verwehrt worden sei, so Graf.Gaddafi-Gegner wurde todkrank im KnastAmnesty-Sprecherin Schick schildert das Beispiel eines Oppositionellen in Libyen: Während mehrerer Jahre sei er in einem libyschen Gefängnis ohne Kontakt zur Aussenwelt und ohne medizinische Hilfe eingesperrt gewesen. Als er schwer krank wurde, habe ihn das Regime nach Jordanien ausgeliefert – drei Wochen später sei er dort gestorben.Internationalen Organisationen ist der Zugang zu den Gefängnissen verwehrt. Informationen über die Haftbedingungen stammen deshalb von Ex-Häftlingen.Die beiden Schweizer befänden sich weiter in der Schweizer Botschaft in
Tripolis, meldete heute das
EDA. Bei den Angehörigen herrscht weiter Ungewissheit: Ihr bleibe nichts anderes übrig, als abzuwarten, sagte Bruna Hamdani, die Ehefrau einer der zwei festgehaltenen Schweizer. (gux/gca)