ZÜRICH – Der
Handel mit der «Ware Kind» nimmt weltweit zu: Unicef schätzt, dass pro Jahr 1,2 Millionen Kinder Opfer von Kinderhandel werden. Täglich werden weltweit 3000 Kinder Opfer von Menschenhändlern 40 Millionen Kinder weltweit haben keinen Geburtsschein. Sie sind besonders gefährdet, Opfer von Kinderhandel zu werden Terres des Hommes zufolge werden jährlich rund 120000 Frauen und Kinder aus Ost- und Südosteuropa in westeuropäische Länder verkauft. In Westeuropa kennt man bislang vor allem zwei Formen von Opfergruppen im Kinderhandel: Mädchen ab 12 Jahren, die in die Prostitution gezwungen werden. Und Mädchen und Buben, die für ihre «Besitzer» betteln und stehlen müssen. Die illegale Adoption ist im Vormarsch: Jährlich werden bis zu 1500 Babys und Kinder allein aus Guatemala in die USA und nach Europa verkauft. Meist werden sie auf dem Internet regelrecht «feilgeboten». Die Mütter erhalten meist nicht mehr als umgerechnet 39 Franken. Die Adoptionswilligen bezahlen ab 30000 Franken für ein Kind. Unicef unterscheidet zwischen «schutzbedürftigen Kindern» und «gehandelten Kindern». Schutzbedürftig ist ein Kind etwa dann, wenn ein Asylverfahren abgelehnt wird und das Kind in die Illegalität untertaucht oder auch dann, wenn es zur internationalen Adoption ausgeschrieben wird. Dadurch erhöht sich die Gefahr, Opfer von Kinderhändlern zu werden. Letztes Jahr hat der
Bundesrat die Strafnorm gegen den Menschenhandel erweitert (Art. 182 StGB). Wo zuvor allein die sexuelle Ausbeutung angesprochen war, fallen darunter jetzt alle möglichen Fälle des Kindsmissbrauchs: Kinderverkauf für den Organhandel, für Zwangsarbeit und Prostitution. Der Handel mit Minderjährigen wird mit einer Mindeststrafe von nicht unter einem Jahr bestraft. Unter Bezug auf das Bundesgesetz zum Haager Abkommen, Artikel 23, wird der Handel mit Kindern zur Adoption bestraft.