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Blick: Herr Staatsanwalt, ist der Anklagevorwurf — versuchter Mord — nicht etwas übertrieben?
Andreas Franck: Grundlegend werfen wir allen drei Schülern einen klaren Tötungsvorsatz vor. Sie griffen ihre Opfer aus heiterem Himmel und mit purer Zerstörungslust an. Durch diese brutale Vorgehensweise sind Heimtücke und niedere Beweggründe erkennbar. Nach deutschem Recht ergibt sich dadurch eine Anklage wegen versuchten Mordes.
Darauf stehen in Deutschland bis 10 Jahre Jugendhaft. Welche Strafe erwarten Sie?
Man muss sagen, dass auch im deutschen Jugendrecht darauf geachtet wird, dass die Strafe eine pädagogische Wirkung erzielt und gerade jungen Verurteilten wieder auf die Beine hilft. Klar ist bei uns aber auch, dass jeder Tatvorgang hart bestraft wird.
Das heisst?
Wir werden jegliche Tatbeteiligung der Jugendlichen nachprüfen. Nach jetzigem Ermittlungsstand kann man von einer Bestrafung von fünf Jahren aufwärts ausgehen.
Können die Schweizer von der deutschen Justiz lernen?
Das ist schwer zu sagen. Jede Gesellschaft hat die Rechtsprechung, die sie für nötig hält. Für die Schweiz scheint eine Höchststrafe von vier Jahren auszureichen. In Deutschland hingegen wird in manchen Fällen sogar diskutiert, ob das Jugendstrafmass von maximal 10 Jahren Haft nicht sogar noch verschärft werden müsste.
Wie sind Ihre Erfahrungen?
Ein hartes Durchgreifen bietet meist die grösste Strahlkraft für potenzielle Nachahmer.
Die Täter waren nicht so betrunken wie angenommen. Gäbe es bei einem Vollrausch mildernde Umstände?
Nein. Nach neuester Rechtsprechung ist der Alkoholgrad kein entscheidendes Merkmal mehr. Trotzdem werten wir momentan noch die Blutproben der Täter bezüglich des Haschisch-Konsums aus. Zudem haben wir auf dem Weg der Rechtshilfe genauere Auskünfte zu den Schweizer Vorstrafen der Täter angefordert. Bis zum Prozess kann es also noch sechs bis acht Monate dauern.
Können die Täter ihre Strafe nach dem Prozess in der Schweiz absitzen?
In der Regel nicht. Es gilt: Wird die Strafe von einem deutschen Gericht ausgesprochen, muss die Haft auch in Deutschland verbüsst werden. Eine Änderung kann nur durch ein völkerrechtliches Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz durchgesetzt werden.
Alle drei Täter haben sofort einen Strafverteidiger zur Seite gestellt bekommen. Wer bezahlt die eigentlich?
Da wir bei Jugendlichen von keinem eigenen Vermögen ausgehen können, werden die Kosten vom deutschen Staat getragen. Die Eltern haften in dem Fall nicht.
Bereuen die Angeklagten denn mittlerweile die Taten?
Ausser einer angekündigten schriftlichen Entschuldigung ist uns nichts bekannt.