Angela Merkel Wann lässt sie erste Schweizer Banker verhaften?

Angela Merkel will mit ihrer Offensive gegen Steuersünder auch den «Sumpf der Beihelfer» austrocknen. Gemeint sind die Schweizer Banken in Deutschland.

  • Publiziert: 06.02.2010, Aktualisiert: 14.01.2012
  • Von Werner Vontobel und Johannes von Dohnányi
play Fordernd: Kanzlerin Merkel und Finanzminister Schäuble wollen, dass die Schweiz das Bankgeheimnis aufgibt. (Keystone)

Hunderte von Selbstanzeigen, 1500 Datensätze in Bochum, 2000 in Stuttgart und immer wieder mal eine Razzia: Die Ermittlungen der deutschen Steuerfahnder könnten nicht nur Steuerbetrügern zum Verhängnis werden, sondern auch den Schweizer Banken. Das ist offenbar die Absicht der Bundesregierung. Ein Fachmann, der mit der Arbeit der Ermittlungsbehörden in Bochum vertraut ist, meint: «Die wollen die Banker haben. Der Sumpf der Beihelfer soll ausgetrocknet werden.»

«Für die Banker wird es eng», prophezeit auch die «Süddeutsche Zeitung» und erinnert an laufende Verfahren wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit dem Steuerskandal in Liechtenstein. Bei den Banken macht sich jedenfalls Nervosität breit. «Ob eine Bank sich bedroht fühlt, merken wir immer daran, wie schnell ihre Anwälte bei uns zu Sondierungsgesprächen auftauchen», sagt ein Mitarbeiter der Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft Bochum.

Auch beim Steuerjuristen Felix Ruhmannseder von der Kanzlei Roxin in München häufen sich besorgte Anfragen. Sein Aufsatz «Steuerstrafrechtliche Risiken für Banken und ihre Mitarbeiter bei Kapitaltransfers in die Schweiz» ist bei Bankern ein Renner.

Kommt jetzt eine Welle von Ermittlungsverfahren auf die deutschen Niederlassungen der Schweizer Banken zu? «Sicher ist bloss», sagt Ruhmannseder, «dass bei Steuerhinterziehungen durch Bankkunden schnell auch Bankmitarbeiter ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten.» Das habe sich in der Vergangenheit immer wieder gezeigt. Nach der Rechtsprechung des deutschen Bundesgerichtshofes kann sich ein Banker allein schon durch sein «förderndes Handeln» wegen Beihilfe strafbar machen. Dazu genügt es etwa, dass dem Bankkunden die Belege nicht per Post geschickt, sondern «banklagernd» zur Verfügung gehalten werden. Oder dass dem Kunden geraten wird, eine Anlage zum Zweck der Steuerumgehung als Versicherung zu tarnen.

Noch klarer ist der Hinweis auf eine beabsichtigte Steuerhinterziehung, wenn etwa Nummernkonti oder Depots unter falschem Namen eingerichtet werden. Oder wenn Kapitaltransfers von Deutschland in die Schweiz durch sogenanntes Cash-Matching umgangen werden. Dabei tritt die Bank als Mittler zwischen ein- und auszahlungswilligen Kunden auf.

Den beteiligten Bankkunden und Mitarbeitern drohen dabei nicht nur empfindliche Geld- oder Freiheitsstrafen. Als Gehilfe der Steuerhinterziehung haftet der Bankmitarbeiter ausserdem, falls der Kunde die hinterzogenen Steuern nebst Zinsen nicht mehr zahlen kann.

Dass das Eis für die Schweizer Banken in Deutschland brüchig geworden ist, liegt auch am Instrument der Selbstanzeigen. Dadurch können nicht nur Bankkunden, sondern auch aktuelle und ehemalige Bankmitarbeiter einer Strafanzeige zuvorkommen und Strafbefreiung erlangen.

Eine ähnliche Klausel brachte einst den Ex-UBS-Vermögensberater Bradley Birkenfeld zum Reden – und hätte fast das Aus für die UBS in Amerika bedeutet.

Die Schweizer Banken sind gewarnt.

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