Obama: Todesstrafe für Kinderschänder

  • Publiziert: 26.06.2008, Aktualisiert: 20.01.2012

WASHINGTON – Seine Reaktion auf einen grausamen Fall von Kindsmisshandlung zeigt: Barack Obama verfolgt in Sachen Todesstrafe einen harten Kurs.

Ausgerechnet der oberste Gerichtshof der USA – ein eher konservativ besetztes Gremium – hatte die Todesstrafe für Kinderschänder verboten – und damit heftigen Protest beim demokratischen Präsidentschaftskandidaten ausgelöst.

Die Vergewaltigung eines kleinen Kindes sei ein «abscheuliches Verbrechen», protestierte Barack Obama. Wenn ein Bundesstaat unter «engen, begrenzten, streng definierten Umständen» die Todesstrafe für Kinderschänder als möglich ansehe, sei dies kein Verstoss gegen die Verfassung.

Dass auch Obamas republikanischer Konkurrent John McCain den Entscheid kritisierte überrascht hingegen weniger: Es sei «zutiefst beunruhigend», dass es in den USA Richter gebe, die die Vergewaltigung eines Kindes nicht als abscheulichstes Verbrechen ansähen, das »die schwerste Strafe verdient», sagte McCain.

«Supreme Court»: Hinrichtung nur bei Mord

Der Oberste Gerichtshof der USA hatte mit fünf gegen vier Stimmen entschieden, dass die Vergewaltigung Minderjähriger nicht mit dem Tode bestraft werden darf, wenn sie nicht «zum Tode des Kindes geführt hat und nicht dieses Ziel hatte». Die Hinrichtung sei eine «grausame Strafe», die gemäss US-Verfassung nur in Mordfällen verhängt werden dürfe.

Im Mittelpunkt des Falls stand ein 43-Jähriger im US-Staat Louisiana, der wegen Vergewaltigung seiner achtjährigen Stieftochter zum Tode verurteilt worden war. Insgesamt haben bis jetzt fünf US-Staaten diese höchste Strafe erlaubt, wenn das Vergewaltigungsopfer ein Kind ist. (SDA/bih)

play Barack Obama kennt keine Gnade: Kinderschänder darf der Staat hinrichten. (AP)

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