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«Ich bin sehr betroffen, dass die Schweizer Behörden unser Gesuch abgelehnt haben. Wir werden mit dem US-Justizdepartement weiter die Auslieferung von Roman Polanski planen, sollte er in einem Staat mit kooperierender Rechtssprechung festgenommen werden», sagte Cooley.
Den Regisseur nicht auszuliefern sei eine Unterlassung, die der Gerechtigkeit und den Opfern sexueller Gewalt insgesamt einen schlechten Dienst erweise. Die Entscheidung auf Grund eines kleinen technischen Details käme einer Abweisung der Kompetenz des kalifornischen Gerichtes gleich, hiess es weiter.
«Keinen kleineren Nagel»
Die Schweizer hätten keinen kleineren Nagel finden können, um ihren Hut daran aufzuhängen, sagte der Bezirksstaatsanwalt. Er stiess sich zudem an der Aussage der Schweizer Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf, wonach die USA vor 2009 kein formelles Auslieferungsgesuch für Polanski gestellt hätten.
«Nur wenn wir von einer Regierung informiert werden, dass ein Flüchtiger vor der US-Justiz sich in ihrem Land aufhält, stellen wir ein formelles Gesuch», sagte Cooley. «Die offizielle Aufforderung wurde im September 2009 sofort eingereicht, nachdem uns die Schweizer informiert hatten, dass Polanski am Film Festival in Zürich erwartet wird.»
Zuvor hatten sich das US-Aussenministerium und der Chef der Kriminalabteilung des US-Justizdepartements, Lanny Breuer, enttäuscht darüber gezeigt, dass die Schweiz gegen die Auslieferung von Polanski entschieden hat.
«Wir waren der Ansicht, dass unser Auslieferungsgesuch dem Abkommen vollumfänglich entsprach, den rechtlichen Fakten treu blieb und der Tatbestand schwerwiegend war», sagte Breuer vor Reportern am Montagnachmittag in Washington.
Die Behörden würden nun prüfen, welche weitere Schritte unternommen werden könnten. «Wir können nicht verbergen, dass uns diese Entwicklung tief betrübt», sagte der Staatsanwalt. (SDA)