«Bahnbrechende Wende» Totale Bewegungs-Freiheit für Jörg Kachelmann

  • Publiziert: 29.07.2010, Aktualisiert: 19.01.2012
  • Von Michael Scharenberg

MANNHEIM - Heute wird Jörg Kachelmann aus der Untersuchungshaft entlassen – ohne Wenn und Aber! Dieser Entscheid des Oberlandesgericht Karlsruhe bedeutet eine massgebliche Wende des ganzen Verfahrens.

Die Freilassung aus der Untersuchungshaft ist natürlich kein Freispruch. Nach wie vor erhebt der Staatsanwalt den Vorwurf, Kachelmann habe seine Ex-Freundin massiv bedroht, vergewaltigt und mit einem Messer verletzt.

Und nach wie vor beginnt der Prozess vor dem Landgericht Mannheim am 6. September.

Ab in die Schweiz?

Aber die Details der Freilassung bedeuten einen grossen Sieg für den Wettermoderator. «Das ist eine bahnbrechende Wende im ganzen Verfahren», sagte Rechtsanwalt Christian Lange im Sender «n-tv».

Denn: Der Haftbefehl ist aufgehoben ohne Wenn und Aber. Die Freilassung hätte auch an Bedingungen geknüpft werden können, zum Beispiel eine Kaution oder eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit.

Kachelmann darf sich aber, ohne Kaution, bis zum Prozessbeginn vollkommen frei bewegen. «Er darf auch in die Schweiz reisen oder auf die Malediven», sagte Anwalt Lange.

Mit dieser Freilassung hat das Oberlandesgericht Karlsruhe die Richter des Landgerichtes Mannheim ausgehebelt. Diese hätten Kachelmann jetzt nicht freigelassen. Die Oberrichter in Karlsruhe betonten, es bestehe kein dringender Tatverdacht mehr.

«Kachelmann darf sich Hoffnung machen»

Was bedeutet das für den Prozess? Denn, erstens, findet dieser in Mannheim statt. Zweitens ist das schwer zu sagen. Aber, so Anwalt Lange, der Umstand dass Kachelmann ohne Bedingungen freigelassen wird, bedeutet: «Kachelmann darf sich Hoffnung machen. Es könnte einen Freispruch geben.»

Bis dahin wird Kachelmann noch gute Nerven brauchen. Den bei der Schwere des Vorwurfs ist auch eine schwere Strafe vorgeschrieben. In diesem Fall: 5 bis 15 Jahre Haft. Das heisst auch, eine Strafe auf Bewährung ist nicht möglich.

Welche Entschädigung?

Kommt Kachelmann aber frei, stellt sich die Frage des Schadensersatzes. Hier gibts sich Deutschland viel sparsamer als zum Beispiel die USA.

Zum einen gibt es eine Pauschale von 20 Euro pro Tag Untersuchungshaft. Plus Entschädigung für einen beruflich erlittenen Schaden. «Dieser könnte im Fall Kachelmann erheblich sein», sagt Rechtsanwalt Lange. Dier Schaden muss aber zuerst bewiesen werden.

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