Erfolg für Muslime am Gerichtshof für Menschenrechte Strassburg hält Rekurs gegen Minarett-Verbot für zulässig

STRASSBURG – Das Minarett-Verbot sei nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar, sagen Muslimische Gemeinschaften. Ein Rekurs wurde in Strassburg jetzt als zulässig befunden.

  • Publiziert: 20.05.2010, Aktualisiert: 14.01.2012
play Hafid Ouardiri, der ehemalige Pressesprecher der Genfer Moschee, hat Rekurs gegen das Minarett-Verbot eingelegt. (Keystone)

Die Gegner der Anti-Minarett-Initiative können sich über einen Teilerfolg freuen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg hat einen der sechs Rekurse, die nach der Abstimmung vom 29. November eingereicht wurden, als formal zulässig befunden.

Die Schweizer Regierung muss nun bis am 15. September ihre Einschätzungen vorlegen. Dieses erste grüne Licht des Strassburger Gerichtshofs sei eine bedeutende Etappe, sagt heute Ridha Ajmi, der Genfer Anwalt der muslimischen Organisationen, welche Mitte Dezember an die Menschenrechtsinstanz gelangt waren.

Die Muslimische Liga Schweiz, die Stiftung Muslimische Gemeinschaft Genf, die Kulturelle Vereinigung der Muslime in Neuenburg und die Genfer Vereinigung der Muslime sind über das Abstimmungsresultat vom 29. November betrübt. Die Befürworter der Initiative hätten bei der Bevölkerung Ängste geweckt, die nichts mit den Muslimen in der Schweiz zu tun hätten.

Sie wollen die Vereinbarkeit des Abstimmungsresultats mit der Europäischen Menschrechtskonvention überprüfen lassen.

Insgesamt sind beim Europäsichen Gerichtshof für Menschenrechte sechs Briefe zum Minarett-Verbot eingegangen, darunter die Klage des früheren Sprechers der Genfer Moschee, Hafid Ouardiri. Ausser von den vier muslimischen Organisationen stammen sie vom früheren Sprecher der Genfer Moschee, Hafid Ouardiri, und vom Genfer Anwalt Yves-Michel Baechler. Der Mediendienst des Strassburger Gerichtshofs liess verlauten, es werde noch eine Weile dauern, bis alle Rekurse behandelt seien. (gca/SDA)

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