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Die Rechtslage erlaube es nicht, das in einer Samenbank gelagerte Sperma für eine Befruchtung zu verwenden, wenn «ein Teil des Paares» gestorben sei, erklärten heute die Richter im westfranzösischen Rennes. Die unterlegenen Witwe kündigte sogleich Berufung an: «Ich will, dass man mir das Sperma meines Mannes aushändigt. Ich habe keine Zeit zu verlieren», sagte sie.
Ihr im Sommer vergangenen Jahres gestorbener Mann hatte seinen Samen gut zwei Jahre vor seinem Tod einfrieren lassen. Nach Angaben seiner Frau entschloss das Paar sich dazu, weil er an Krebs litt und klar war, dass er nach einer Chemotherapie keine Kinder mehr zeugen könnte.
Das Paar hatte sich Anfang 2006 kennengelernt, kurz zuvor hatte der Mann von seiner Krebserkrankung erfahren. Seine Witwe, die aus einer früheren Beziehung bereits drei Kinder hat, will sich mit Hilfe des eingelagerten Spermas im Ausland künstlich befruchten lassen.
Bereits im August dieses Jahres entschied ein deutsches Gericht im gleichen Sinn. Das Landgericht Neubrandenburg (Mecklenburg-Vorpommern) untersagte dem Klinikum der Stadt die Herausgabe der eingefrorenen Eizellen eines Mannes. Seine 28-jährige Frau hatte eine entsprechende Klage eingereicht.
Das Paar hatte Eizellen und Sperma im März 2008, kurz vor dem Unfalltod des Mannes, einfrieren lassen. Nach Ansicht der Richter ist damit die Befruchtung jedoch noch nicht vollzogen. Das ist soweit einleuchtend.
Interessanter wäre allerdings eine Einschätzung des Gerichtes, wozu der tiefgefrorene Samen denn überhaupt gut sein soll, wenn nicht zu einer Befruchtung. (SDA/dct)