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Die Schweizer Bischofskonferenz sieht nach der Veröffentlichung des Hirtenbriefs zum sexuellen Missbrauch in der irischen Kirche vorerst keinen Handlungsbedarf. Sie versteht den Brief des Papstes als Bestätigung für ihr Vorgehen bei solchen Fällen in der Schweiz.
Schon heute stünden die Interessen der Opfer im Zenturm, sagte Walter Müller, der Sprecher der Bischofskonferenz, heute. Obwohl sich der Brief an die Katholiken in Irland richte, habe der Brief auch für die Schweiz eine Bedeutung.
«Der Brief bestätigt die Richtlinien, welche die Kirche für Fälle des sexuellen Missbrauchs im Jahr 2002 aufgestellt hat», stellte Müller in einer ersten Reaktion auf den am Samstagmittag veröffentlichten Hirtenbrief fest. Bekräftigt werde darin vor allem die Haltung, dass im Interesse der Opfer gehandelt werden müsse.
Schon heute arbeite die Kirche bei Missbrauchs-Fällen, die ihr bekannt würden, darauf hin, dass sich der Täter den Behörden stelle, sagte Müller. Dies hat der Papst in seinem Hirtenbrief den irischen Geistlichen nahegelegt, die sich an Minderjährigen vergangen haben.
Der jüngste Fall im Bistum Chur bestätigt laut Müller diese Praxis. Dort hätten die Kirche und das Opfer gemeinsam Anzeige erstattet. In der vergangenen Woche hatte ein Pfarr-Administrator im Kanton Schwyz sexuelle Handlungen in den 1970-er Jahren mit einem minderjährigen Opfer zugegeben. Der Mann trat zurück.