Nach Vergewaltigung Richterin verbietet Abtreibung

  • Publiziert: 10.10.2012

BUENOS AIRES - Eine Richterin hat in Argentinien eine Abtreibung nach einer Vergewaltigung in letzter Minute verhindert.

Es sei nicht möglich, «ein Unrecht wieder gutzumachen, indem man ein noch schwereres und nicht umkehrbares Unrecht begeht», befand die Richterin Myriam Rustán de Estrada am Dienstag.

Sie untersagte die für den selben Tag in einem Spital von Buenos Aires geplante Abtreibung bei einem 32-jährigen Vergewaltigungsopfer. Die stellvertretende Bürgermeisterin von Buenos Aires, Maria Eugenia Vidal, kündigte Berufung gegen die Entscheidung der Richterin an.

Im März hatte der oberste Gerichtshof Argentiniens Schwangerschaftsabbrüche nach Vergewaltigungen erlaubt. In solchen Fällen bräuchten Ärzte keine gerichtliche Erlaubnis einzuholen, befanden die obersten Richter. Es reiche eine Erklärung des Opfers oder seines Anwalts aus, wonach die Schwangerschaft Folge einer Vergewaltigung sei.

In Argentinien gibt es nach Schätzungen von Nichtregierungsorganisationen pro Jahr 700'000 illegale Abtreibungen. Alljährlich sterben dabei rund hundert Frauen. (SDA)

Beliebteste Kommentare

  • Beat  Steiner , Zug
    Dieser Richterspruch ist für mich ein Skandal in der heutigen Zeit. Man stelle sich vor, das "eigene" Kind trägt die Gene eines Vergewaltiger!
  • Philipp  Kunz
    Wie demütigend es für das Opfer sein muss, das Kind seines Vergewaltigers auszutragen und aufzuziehen. Ich kann die Richterin nicht verstehen.

Alle Kommentare (19)

  • Sepp  Rimensberger
    Wenn die Richterin das Opfer wäre würde, sie das gleiche Urteil fällen?
    • 10.10.2012
    • 95
    • 4
  • Beatrice  Gräub , Merenschwand
    Dieses Kind wird sicher nicht von seiner Mutter aufgezogen,entweder Waisenheim oder Adoption wenn es glück hat.
  • Carlo  Schenkel , Duggingen
    Es geht in diesen Elitenköpfen nicht in einem ethisch oder moralisch hochstehenden Sinne um den Schutz des menschlichen Lebens, sondern darum, dass sie dereinst als potentielle billige Arbeitskräfte oder Konsumenten benutzt werden können. Dieses Elitedenken, z.B. auch Religion-Elite, ist sich durchaus bewusst, dass Reichtumsabzweigung ohne Arbeitnehmer und Konsumenten, nicht zu machen wäre. Aus diesem Verständnis heraus sind zu viele Geborene kein Problem! Wenn sie für die genannten Ansprüche nicht zu gebrauchen sind, dann dürfen sie arbeitslos getrost lebendig verhungern. Dies ist das Verbrechen und grosses Unrecht gegen das menschliche Leben, nicht die Abtreibung bei einem 32-jährigen Vergewaltigungsopfer!
  • Regina  Castelberg
    Ich finde auch, solch eine Entscheidung sollte keine Richterin und kein Richter fällen. Es ist ja die Frau, die nachher mit dem Kind lebt. Ich hoffe für die werdende Mutter nun, dass sie eine gute Beziehung zum Kind aufbauen kann. Ich kenne einen jungen Mann, der das "Resultat" einer Vergewaltigung ist. Er ist ein toller Mensch, nett, zuvorkommend und so wie ich es beurteilen kann für seine Mutter und seinen Stiefvater ein guter Sohn... Nichts an ihm erinnert an einen Verbrecher. Der Mensch ist ja nicht ein reines Produkt seiner Gene, bin ich zumindest überzeugt.
  • Daniel  Zimmermann
    Wie hätte wohl diese Richterin entschieden, wenn es ihr passiert wäre? Ich wünsche niemandem etws Schlechtes, aber wenn es Gerechtigkeit gibt, wird diese Person auch vergewaltigt und muss ein ungewolltes Kind aufziehen!
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