Heimtücke und Brutalität Prozessbeginn gegen Schweizer Schläger in München

ZÜRICH/MÜNCHEN – Die drei Schweizer Jugendlichen, die im Juni 2009 in München fünf Passanten zusammengeschlagen haben, stehen ab kommendem Montag vor Gericht. Sie haben sich unter anderem wegen versuchten Mordes zu verantworten.

  • Publiziert: 28.02.2010, Aktualisiert: 14.01.2012

Die drei Zürcher Schüler waren zur Tatzeit 16-jährig. Das deutsche Jugendstrafrecht sieht für Jugendliche dieses Alters eine Höchststrafe von zehn Jahren Freiheitsentzug vor. Dies liegt weit über den maximal vier Jahren für Gleichaltrige in der Schweiz.

Die Anklage hat 34 Zeugen und neun Sachverständige zum Gericht aufgeboten. Die Verhandlung dauert erst einmal von Montag bis Donnerstag. Erst dann teilt das Gericht mit, wann es weitergeht.

Die Verteidiger der drei Schweizer geben keinerlei Auskunft. Das wäre «nicht im Sinne unserer Mandanten», sagte einer der drei Anwälte gegenüber der Presse.

Enorme Brutalität

Die Staatsanwaltschaft stellt ihren konkreten Antrag erst nach Abschluss der Hauptverhandlung, wie dies das deutsche Strafprozessrecht vorsieht. Die Anklage lautet auf gemeinschaftlich versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung. Laut Staatsanwalt war das Vorgehen der Schläger enorm brutal und zeigt die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe.

Anhaltspunkt kann das Strafmass gegen einen 18-Jährigen sein – einen der beiden «U-Bahn-Schäger», welche einen Rentner halbtot geprügelt hatten: Im Juli 2008 verurteilte die Jugendstrafkammer des Landgerichts München ihn zu einer Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren (sein 21-jähriger Kumpan kassierte 12 Jahre). Die drei Schweizer stehen nun vor derselben Strafkammer.

Die Verhandlung findet von A bis Z unter striktem Ausschluss der Öffentlichkeit – auch der Medien – statt, wie dies in Deutschland üblich ist, wenn der Angeklagte zur Tatzeit noch nicht 18-jährig war. Auch die Anklageschrift wird unter Verschluss gehalten und die Urteilsverkündung findet ebenfalls hinter geschlossenen Türen statt.

Auf Klassenreise

Die drei Schüler der Weiterbildungs- und Berufswahlschule Küsnacht ZH weilten mit ihrer Klasse in München. An einem Abend tranken sie zusammen mit einigen Kollegen Alkohol, zogen durch die Münchner Innenstadt und schlugen grundlos fünf Personen zusammen. Das Verfahren gegen die als «Mitläufer» eingestuften Kollegen wurde mittlerweile eingestellt.

Zuerst fielen sie im Nussbaumpark über drei Arbeitslose her, obwohl einer von ihnen sichtbar körperbehindert ist. Kurz darauf attackierten sie beim Sendlinger Tor einen zufällig vorbeigehenden Geschäftsmann aus Norddeutschland. Und schliesslich verprügelten sie in der Sonnenstrasse auch noch einen Studenten, der zufällig ihren Weg kreuzte.

Bei ihren Attacken schlugen und traten sie gezielt nach den Köpfen ihrer Opfer, die sie teils lebensgefährlich verletzten. Das Trio wurde noch am Tatabend festgenommen und sitzt seither in Haft. (SDA/b35)

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