Taxi-Killer Opfer will härtere Strafe

  • Publiziert: 18.02.2011, Aktualisiert: 03.01.2012

KONSTANZ - Die Taxifahrerin, die den brutalen Angriff des Taxi-Killers überlebt hat, legt Berufung gegen das Urteil ein. Ihr reicht die Unterbringung von Andrej W. (28) in einer psychatrischen Klinik nicht.

Das Urteil gegen den Taxi-Mörder vom Bodensee wird überprüft. Heidi F. (44), die Taxifahrerin aus Singen, die den brutalen Angriff des psychisch gestörten Täters überlebt hat, legt Berufung ein. Dies gab ihre Anwältin heute bekannt.

Andrej W. ist vor einer Woche vom Konstanzer Landgericht zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Ein Gutachten hatte dem Angeklagten aber schwere Persönlichkeitsstörungen bescheinigt. Darunter krankhafte Sexualvorstellungen und Nekrophilie (krankhafter Totenkult, z. B. Geschlechtsverkehr mit Leichen).

Er wurde deshalb wegen erheblich verminderter Schuldfähigkeit in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Jetzt fordert das überlebende Opfer eine härtere Strafe.

Der Taxi-Killer hatte am 9. Juni 2010 eine Taxifahrerin in Hagnau am Bodensee erstochen. Einen Tag zuvor hatte er mit demselben Messer eine Taxifahrerin in Singen auf grausame Weise lebensgefährlich verletzt und vergewaltigt. Die 44-Jährige bleibt für den Rest ihres Lebens körperlich behindert. (sda/abü)

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