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Geimer unterstützt den Regisseur, der sie 1977 missbraucht hatte, in dem Wunsch nicht persönlich vor Gericht erscheinen zu müssen. Einer ihrer Anwälte verlangt zudem, dass das Auslieferungsbegehren der USA an die Schweiz zurückgezogen wird.
Geimer sei von der Bezirksstaatsanwaltschaft nicht über das Auslieferungsbegehren verständigt worden. Dies stelle einen Verstoss gegen die Verfassung des Bundesstaates Kalifornien dar.
Die amerikanische Justiz hatte es im Dezember letzten Jahres abgelehnt, das Verfahren gegen Polanski einzustellen. Heute ist nun eine Anhörung geplant, um zu entscheiden, ob Polanski in den USA in Abwesenheit verurteilt werden kann.
Polanski steht derzeit in Gstaad BE unter Hausarrest. Er war auf Grundlage eines US-Haftbefehls wegen sexuellen Missbrauchs einer 13-Jährigen im Jahr 1977 in Gewahrsam genommen worden. Polanski hatte 1977 ein Schuldbekenntnis abgelegt und sass 42 Tage in Haft, ehe er sich 1978 aber dem weiteren Verfahren durch Flucht ins Ausland entzog. (SDA/gux)