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Von Kooperation keine Spur! Benji D. und Ivan Z. sprechen kein Wort vor Gericht. Selbst Angaben zu ihrer Person verweigern sie den Richtern. Das berichtet Wolf Dietrich Kohler, der Anwalt von Nebenkläger Wolfgang O.* gegenüber BLICK. Der 46-jährige Geschäftmann war von den drei Küsnachter Schülern letztes Jahr fast tot geprügelt worden (siehe Box).
Benjis Anwalt Christoph Finke bestätigte, dass sein Mandant von seinem Recht zu Schweigen Gebrauch mache. Es könne aber sein, dass Benji zu einem späteren Zeitpunkt reden werde. Gar nicht äussern wollte sich der Anwalt von Ivan.
Von den angeklagten Schweizern redete einzig Mike B. Er gilt als Haupttäter in dem Prozess. Er sagte jetzt vor Gericht: «Ich bin eigentlich ein ganz fröhlicher, ich bin kein Schlägertyp.»
Am Nachmittag wird Mike B. auch darüber sprechen, wie er die Tat erlebt hatte. Gemäss Gerichtssprecherin gibt er detailliert Auskunft über den Schlägerzug durch München. Das Gericht werde aber über den Inhalt dieser Aussgagen keine Angaben machen, sagte Margartete Nötzl.
Nötzl sagte weiter: «Die Täter wirken jung, sehr jugendlich.» Es sei aber schwierig abzuschätzen, wie sich die drei draussen benähmen.
«Sie sind nervös und aufgeregt», sagte Nötzl weiter. «Die haben Nervenflattern.»
Antrag der Anwälte abgewiesen
Die Anwälte der Schweizer Prügelschüler hatten am Vormittag den Antrag auf «Nichtzuständigkeit des Gerichts» gestellt. Dieser wurde abgeweisen. Das heisst: Der Prozess wird nicht in der Schweiz, sondern in München stattfinden.
Offen ist aber noch, ob die drei Prügelschüler ihre Strafe ebenfalls in München absitzen müssen.
Die Anwälte hatte sich auf das sogenannte «Wohnsitzprinzip» berufen und geltend gemacht, dass die Zuständigkeit in Jugendstrafsachen beim Gericht des Wohnortes der Täter liege. Mit anderen Worten: Mike, Benji und Ivan sollten in der Schweiz vor Gericht kommen.
Der Grund für den Antrag der Anwälte ist klar: Hier würden die drei Schläger von Gesetzes wegen viel milder beurteilt als in Deutschland. Maximal vier Jahre Haft würden ihnen in der Schweiz drohen. In Deutschland sieht das Strafrecht auch für junge Täter Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren vor.
Laut Sprecher der Staatsanwaltschaft wäre es möglich, dass die Zürcher ihre Strafe in der Schweiz absitzen.
Das passiert im Gericht
Der Prozess in München wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Deswegen informierte das Gericht heute vor Prozessbeginn über den Ablauf und Dauer der Verhandlungen.
Der Prozess gegen die drei Jugendlichen aus Küsnacht dauert voraussichtlich sieben Tage. Die Anklage lautet auf auf versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung.
Die Jugendkammer des Landgerichts München setzt sich aus drei vollamtlichen Richtern und zwei Laienrichtern – so genannten Schöffen – zusammen.
Die fünf Richter haben 38 Zeugen und drei Sachverständige vorgeladen. Eingeladen wurden auch die Eltern der angeklagten 17-Jährigen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sie teilnehmen werden.
Zu den Zeugen gehören Polizisten, Lehrer der Weiterbildungs- und Berufswahlschule Küsnacht ZH, Passanten und weitere Personen. Heute wurde den Angeschuldigten die Anklageschrift vorgelesen. Danach wird sich zeigen, ob sie von ihrem Aussagerecht Gebrauch machten oder nicht.
Auch die fünf Opfer der Schweizer Schüler werden anwesend sein, allerdings erst am dritten Verhandlungstag. Darunter etwa der Geschäftsmann Wolfgang O.* (46) sowie der behinderte Dragan (43), der noch heute unter den Folgen der eingesteckten Schläge leidet.
Sandwich und eine Frucht zum Zmittag
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft sprach von einem «aussergewöhnlichen Fall». Zum einen, weil die Angeklagten zum Tatzeitpunkt gerade einmal 16 Jahre alt waren. Zum anderen, weil sie äusserst brutal vorgingen.
Auch die Gerichtssprecherin erklärte: «Im Prozess muss geklärt werden, was dazu geführt hat, dass junge Menschen mit dem Kopf von einem Menschen Fussball spielen.»
Die Angeklagten wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit in den Gerichtssaal geführt. Eigens aufgestellte Wände schützten sie vor den Blicken der zahlreich vertretenen Presse.
Über Mittag bleiben die drei im Gericht. In einer Zelle werden sie essen – ein Sandwich und eine Frucht. Auch das hat seinen Grund: «Ihnen Besteck zu geben wäre zu gefährlich. Die Angeklagten kriegen deswegen nichts, was sie schneiden müssen», sagte ein Polizist zu einem BLICK-Reporter vor Ort. (gux/SDA)
* Name der Redaktion bekannt