Schläge und Elektroschocks Max Göldi muss in den Folter-Knast Aïn Zara

TRIPOLIS – Fünf bulgarische Krankenschwestern harrten acht Jahre im libyschen Gefängnis Aïn Zara aus. Dort wird auch Max Göldi sitzen müssen. Vier Monate lang, so Gaddafi will.

  • Publiziert: 22.02.2010, Aktualisiert: 19.01.2012
  • Von Ann Guenter

Das Gefängnis Aïn Zara ist Menschenrechts-Organisationen wie Human Rights Watch (HRW) oder Amnesty International bestens bekannt. Hier werden libysche Oppositionelle gefoltert. Auch fünf bulgarische Krankenschwestern sowie ein palästinensisch-bulgarischer Arzt verzweifelten hier acht Jahre lang.

Isolationshaft möglich

Den sechs wurde vorgeworfen, Kinder absichtlich mit Aids angesteckt zu haben. 1999 verhaftet, wurden sie zum Tode verurteilt und schliesslich nach acht Jahren, zähen Verhandlungen und Lösegeldzahlungen in unbekannter Höhe freigelassen.

Was blüht also Max Göldi im Gefängnis Aïn Zara? Sein Anwalt sagte heute, dass Göldi im Gefängnis jederzeit Besuch empfangen dürfen. Auch werde ihm ein Übersetzer zur Seite gestellt, und er werde medizinisch betreut.

Das mögen nicht alle glauben. Es sei nicht auszuschliessen, dass Göldi plötzlich in Isolationshaft komme, sagte HRW-Mitarbeiterin Heba Morayef gegenüber Blick.ch.

Hier kann Schlimmes geschehen: Die bulgarische Krankenschwester Sneschana Dimitrowa wurde während der Isolationshaft gefoltert und gedemütigt. Auch der palästinensische Arzt Aschraf al-Hajuj gab später an, unter Drogen gesetzt , geschlagen und mit Elektroschocks an Füssen und Genitalien gefoltert worden zu sein.

Foltender Staatssicherheitsdienst


Das Gefängnis Aïn Zara ist in zwei Abteilungen unterteilt: Die eine untersteht dem Staatssicherheitsdienst, der dafür bekannt ist, die vornehmlich politischen Gefangenen zu foltern. Das Justizministerium hat hier nichts zu melden.

Doch das Ministerium führt die zweite Abteilung, wohin Max Göldi jetzt überführt wurde. Hier gehe es besser zu und her, so Morayef. Ihr zufolge waren aber auch die bulgarischen Krankenschwestern offiziell in der zweiten Abteilung untergebracht worden – vor Folter und Demütigungen schützte sie das nicht.

Auch die Zusicherung, wonach Göldi das Recht auf Besuch habe, sei in einem Staat wie Libyen nicht garantiert. Selbst nicht in jener Abteilung von Aïn Zara, die dem Justizministerium unterstehe. «Es ist immer möglich, dass Besuchsrechte verweigert werden. Alles hängt vom politischen Kontext ab», sagt Morayef.

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