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Im Kanton Waadt sitzen zwei Wilderer in U-Haft. Der eine hat einen Luchs erlegt, der andere ein geschütztes Auerhuhn. Der erste Fall geht bereits auf den vergangenen April zurück. Auf Grund eines Verdachts wurde am 12. April 2005 bei einem Mann aus dem Bezirk Aigle eine Hausdurchsuchung angeordnet.
Bei diesem Mann, der nicht Jäger ist, wurden ein Luchsfell und zahlreiche weitere Jagdtrophäen von seit 1990 illegal erschossenen Tieren und Waffen sichergestellt. An den Wilderei-Aktivitäten sind gemäss den laufenden Ermittlungen drei weitere Personen direkt oder als Komplizen beteiligt gewesen.
Am vergangenen 21. Oktober waren zudem mehrere Personen Zeugen geworden, wie ein Jäger in einem Wald am Marchairuz ein männliches Auerhuhn erschoss. Der Schütze, ein Jäger aus dem Bezirk Nyon, habe die Tat gestanden. Bei einer Hausdurchsuchung wurden mehrere Waffen, ein Jagdpatent sowie sämtliche Kontrollmarken für die Jagd beschlagnahmt. Gemäss den ersten Ermittlungen handelte der Jäger allein.
Da es sich in beiden Fällen um national geschützte Tiere handelte, die der Wilderei zum Opfer gefallen sind, müssen die Beteiligten mit einer Strafe rechnen, die von einer einfachen Busse bis zu einem Jahr Gefängnis reichen kann.
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Wird die Umsiedlungsaktion der Luchse ein Erfolg? (Keystone)