Kachelmann Freilassung Kritik und «keine Extrawünsche»

  • Publiziert: 30.07.2010, Aktualisiert: 19.01.2012

MANNHEIM - Trotz Promi-Status soll Jörg Kachelmann laut dem Gefängnisleiter keine Sonderbehandlung während seiner U-Haft bekommen haben. Derweil kritisert ein Strafrechtler den Umgang der Justiz mit dem Wettermoderator.

«Wir haben uns bemüht, ihn normal zu behandeln. Es gab keine Extrawünsche», so Gefängnisleiter Romeo Schüssler. Kachelmann habe sich im Vollzug ruhig und unauffällig verhalten. Trotzdem sei Kachelmann kein gewöhnlicher Gefangener gewesen – vor allem für die übrigen Insassen.

«Wie draussen auch konnte er sich hier nicht so bewegen wie andere.» Der 52-Jährige sei natürlich beobachtet worden. Auch der Medienandrang um seine Person habe in der Haftanstalt bisweilen für Stress gesorgt. «Das hielt uns von der Arbeit ab», sagte Schüssler.

Kachelmann wird von seiner ehemaligen Freundin beschuldigt, sie vergewaltigt zu haben. Am 20. März war der Wettermoderator am Frankfurter Flughafen festgenommen worden.

Wärter überbrachten die gute Nachricht

Als das Gefängnistor geöffnet wurde, hatte Kachelmann zum Abschied einen Justizbeamten umarmt, bevor er ins Blitzlichtgewitter der Fotografen trat. Am Vormittag waren es auch Gefängniswärter, nicht etwa sein Anwalt, die Kachelmann den Entscheid des Oberlandesgerichts Karlsruhe in der Zelle überbrachten.

Sein Anwalt Reinhard Birkenstock hatte die «faire Behandlung» seines Mandanten während der U-Haft gelobt. «Wenn er sich fair behandelt fühlt, freut uns das», sagte der Gefängnisleiter. «Es ist unsere Aufgabe, alle fair zu behandeln.»

Strafrechtler kritisiert Justiz

Seit der recht überraschenden Freilassung des Wettermoderators wird jetzt auch vereinzelt Kritik an der deutschen Justiz laut. Der Präsident des Verbandes deutscher Strafrechtsanwälte, Jürgen Möthrath, kritisert das Verhalten der Justiz im Fall Kachelmann scharf.

Es gebe einen regelrechten Nachteil für Prominente, sagte er der Nachrichtenagentur dpa. «Es ist wahrscheinlich ein bisschen schön, wenn man einen Prominenten vorführen kann.» Das Privatleben des Schweizer Wettermoderators sei in einer Weise an die Öffentlichkeit gezerrt worden, wie es bei normalen Sexualstraftätern nie der Fall gewesen wäre.

«Unmoralisch»

«Jeder, der in der Öffentlichkeit steht, der Erfolg hat, wird schnell mit Namen genannt und nicht nur mit dem Kürzel.» Unter der Hand würden Informationen an die Presse weitergeben, sagte der Strafverteidiger und erinnerte an den Fall des früheren Postchefs Klaus Zumwinkel.

Dieser war 2009 wegen Steuerhinterziehung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Am Tag der Hausdurchsuchung bei Zumwinkel habe der Eindruck bestanden, dass die Presse schneller vor Ort gewesen sei als die ermittelnde Staatsanwaltschaft.

«Diese Form, an die Medien zu gehen, ist aus meiner Sicht unmoralisch», sagte Möthrath. Mit dem Mittel der Vorverurteilung werde ein gewisser öffentlicher Druck aufgebaut, was die Arbeit eines Strafverteidigers belaste. (SDA/gux)

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