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Wegen Kriegsverbrechen haben internationale Menschenrechtsorganisationen den ehemaligen US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld bei der Bundesanwaltschaft angezeigt. Die 384 Seiten umfassende Strafanzeige und sechs Sachverständigengutachten seien am Morgen Generalbundesanwältin Monika Harms übermittelt worden, erklärte der deutsche Anwalt der Menschenrechtler, Wolfgang Kaleck, am Dienstag in Berlin. Kaleck vertritt zwölf Folterüberlebende, ehemalige Insassen der US-Gefängnisse Abu Ghraib und Guantanamo.
Die Menschenrechtler verlangen, dass gegen die militärischen und zivilen Verantwortlichen für die Folterstrafen im «Krieg gegen den Terror» ermittelt werden. Ihre Kronzeugin ist Brigadegeneral a. D. Janis Karpinski, ehemalige Kommandierende im Bagdader Gefängnis Abu Ghraib, in der irakische Gefangene von US-Soldaten misshandelt wurden. Sie sei zwar für die Befragung der Häftlinge nicht verantwortlich gewesen, sagte Karpinski jetzt in Berlin. Sie sehe es aber als ihre Pflicht, die Wahrheit zu enthüllen.
Deutsche Gerichte sind nach Angaben von beteiligten Menschenrechtsgruppen wie Center for Constitutional Rights (CCR), Internationale Liga für Menschenrechte (FIDH) und Republikanischer Anwaltsverein (RAV) die letzte Hoffnung auf ein Verfahren. Denn die USA haben den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag nicht anerkannt. Die USA hätten bis heute kein Strafverfahren gegen hohe Verantwortliche eingeleitet, kritisierten die Menschenrechtler. Deutsche Ermittler jedoch dürften bei Kriegsverbrechen tätig werden, unabhängig davon, an welchem Ort die Taten begangen worden seien. Zudem verliere Rumsfeld nach seiner Abberufung seine Immunität.
Die Strafanzeige richtet sich neben Rumsfeld auch gegen Justizminister Albert Gonzales, den ehemaligen CIA-Direktor George Tenet, den früheren Kommandeur der US-Truppen im Irak, General Ricardo Sanchez, sowie acht weitere Personen. Ihnen wird vorgeworfen, Kriegsverbrechen entweder angeordnet, unterstützt oder nicht verhindert zu haben. Die Beschwerde ist der zweite Anlauf nach einem als unzulässig verworfenen Versuch 2004.
Die Menschenrechtler vermuten, dass die letzte Beschwerde auch auf Druck der deutschen und der amerikanischen Regierung fallen gelassen worden sei. Diesmal müsse die Bundesregierung Ernst machen mit ihrer Menschenrechtspolitik, forderte Kaleck. «Dazu gehört sicher auch, einmal ein Strafverfahren einzuleiten, wenn es wehtut.»
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Scheut in Washington zurzeit die grossen Auftritte: Donald Rumsfeld. (AP)