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Peter B., Chef der Wuppertaler Steuerfahnder, fuhr am Wochenende mit drei Kollegen nach Frankreich. Ihre Mission: Sie sollten bei einem anonymen Dieb die ominöse CD mit 1500 Namen deutscher Kunden von Schweizer Banken kaufen. Ob der 2,5-Millionen-Euro-Deal mittlerweile unter Dach und Fach ist, ist noch offen: Es fehlt die Vollzugsmeldung von deutscher Seiten.
Klar ist dafür: Wenn es nach Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble geht, ist der Shoppingtrip der deutschen Steuerbehörden noch lange nicht zu Ende. Er wolle auch bei anderen CDs mit illegalen Steuersünderdaten zugreifen. Das sagte Schäuble der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» (FAZ) am Rande des G-7-Treffens im kanadischen Iqaluit.
Schäuble orientiert sich an Steinbrück
Schäuble beruft sich dabei auf die Entscheidung seines Vorgängers Peer Steinbrück im Jahr 2008, geklaute Steuerdaten aus Liechtenstein zu kaufen. Die beiden Fälle seien sich sehr ähnlich, weshalb er gar keine andere Wahl gehabt habe. Gleich argumentierte er gegenüber der «NZZ am Sonntag»: «Hätte ich jetzt anders entschieden, hätte ich auch unser rechtlich widerspruchsfreies Vorgehen vor zwei Jahren in Zweifel gezogen.»
Was vor zwei Jahren legitim war und was heute legitim ist, wird auch in Zukunft legitim sein: So funktioniert Schäubles Logik. «Jetzt lese ich, dass da und dort auch über den Ankauf von Datensätzen diskutiert wird», erklärt Schäuble gegenüber der FAZ. «Wenn diese Fälle an mich herangetragen werden, werden wir auf gleicher Basis prüfen.»
Besonders verführerisch ist laut «Focus» das Angebot der französischen Justiz, den deutschen Kollegen die HSBC-Datensätze zur Verfügung zu stellen. Jene Kundendaten also, die Hervé Falciani bei der Genfer Privatbank geklaut hat. Unter den 130000 enttarnten Klienten sollen sich auch etliche Deutsche befinden.
Justizministerin bremst
Schäuble reibt sich die Hände – doch selbst in der eigenen Regierung sind nicht alle glücklich mit seiner Kaufoffensive. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP warnt: «Der Handel mit gestohlenen Daten darf durch den Ankauf des Staates nicht angeheizt werden.»
«Für die Zukunft müssen wir verhindern, dass sich der Staat bei der Bekämpfung von Steuerflucht in die Abhängigkeit zwielichtiger Datenlieferanten begibt», betont sie. Die Rechtsprechung spreche zwar dafür, dass der Staat rechtswidrig erlangte Bankkundendaten kaufen könne, ohne sich schuldig zu machen.
«Beim Kauf gestohlener Daten bleibt aber mehr als ein rechtsstaatliches Unbehagen», macht Leutheusser-Schnarrenberger klar. (hhs)