Urteil gegen Kinderschänder «Ich habe dem Jungen wehgetan»

  • Publiziert: 30.10.2009, Aktualisiert: 03.01.2012

PARIS – Ein französisches Gericht hat heute einen rückfälligen Kinderschänder zu 30 Jahren Gefängnis verurteilt. Der 63-Jährige hatte sich kurz nach seiner Haftentlassung erneut an einem Kind vergangen.

Ein Gericht im nordfranzösischen Douai verurteilte den Mann mit französischer und belgischer Staatsangehörigkeit wegen Vergewaltigung eines fünf Jahre alten Jungen. Der Verurteilte hatte bereits rund die Hälfte seines Lebens wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern hinter Gittern verbracht.

Der Fall hat in Frankreich für viel Aufsehen gesorgt: Nur sechs Wochen nach seiner Entlassung im Juni 2007 hatte der Mann einen kleinen Jungen entführt, in eine Garage gesperrt und mit Medikamenten betäubt, bevor er sich an ihm verging. Bei dem Mann entdeckte die Polizei später eine angebrochene Packung Viagra, die er trotz seiner Vorgeschichte noch im Gefängnis verschrieben bekommen hatte.

Französischen Medien zufolge sei der Verurteilte von Anfang an geständig gewesen. Er sei nicht gegen seine sexuellen Impulse angekommen. Die Potenzpille habe er nur deshalb bekommen, weil er dem Arzt gesagt habe, er wolle mit einer Frau schlafen.

«Ich bin kein guter Mensch. Ich habe dem Jungen wehgetan und seinem Vater. Ich verlange kein Mitleid, sondern will nur, dass man mich menschlich behandelt», sagte der 63-Jährige. Er gilt als «unheilbar» und nicht mehr «resozialisierbar» und soll selbst als Kind missbraucht worden sein.

Der Mann hatte 2004 eine Sterilisierungsbehandlung begonnen, aber wieder abgebrochen. Kurz vor Prozessbeginn schrieb er einen Brief an Frankreichs Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy, in dem er um eine chirurgische Kastration bat, die in Frankreich verboten ist. In Frankreich wird derzeit im Umgang mit Kinderschändern die Frage nach der sogenannten chemischen Kastration gestellt. (SDA)

play Mustafa Kocacurt, der Vater des vergewaltigten Jungen, nach dem Prozess. (Reuters)

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