Gaddafi-Geisel: Hamdanis langes Warten auf den Pass
TRIPOLIS – Er ist von allen Vorwürfen freigesprochen – doch immer noch kein freier Mann: Der Schweizer Rachid Hamdani wartet in der Botschaft in Tripolis sehnsüchtig auf seinen Reisepass. Und muss einen Rekurs der Staatsanwaltschaft befürchten.
Aktualisiert um 12:45 | 09.02.2010
Der weiterhin in Libyen festgehaltene Schweizer Rachid Hamdani hat auch zwei Tage nach dem Freispruch seinen Reisepass nicht zurückerhalten. Die libysche Staatsanwaltschaft kann den Freispruch vom Sonntag innert 30 Tagen anfechten.
In Libyen sei es üblich, dass der Staatsanwalt im Falle eines Rekurses dies in der Woche nach dem Urteil tue, sagte Alain Bovard, Sprecher der Menschenrechtsorganisation Amnesty International, am Dienstag auf Anfrage. Gemäss Gesetz habe die Anklage aber 30 Tage Zeit für einen Rekurs.
Hamdani war am Sonntag vom Vorwurf illegaler wirtschaftlicher Tätigkeit freigesprochen worden (Blick.ch berichtete). Eine Woche zuvor hatte es bereits einen Freispruch gegeben im Berufungsprozess gegen Hamdani wegen illegalen Aufenthalts. Das Urteil im Berufungsprozess gegen den zweiten Schweizer, Max Göldi, wird für Donnerstag erwartet.
Amnesty-Sprecher Bovard mahnte zu Vorsicht was eine mögliche Ausreise Hamdanis angeht. Dies sei insbesondere angebracht, da der Anwalt Hamdanis am Dienstag das Urteil noch immer nicht erhalten habe und der Schweizer auch auf seinen Reisepass noch warte.
Aus rechtlicher Sicht sei Hamdani freigesprochen worden. Nun handle es sich um einen politischen Entscheid, meinte Bovard. Dieser Einschätzung schloss sich der Genfer Libyen-Experte Hasni Abidi an.
Für Libyen sei das Ziel erreicht, die Justiz habe all ihre Möglichkeiten ausgeschöpft. Damit sei nach Meinung Libyens bewiesen, dass die Verfahren gegen die zwei Schweizer in keinem Zusammenhang stünden mit der Festnahme von Hannibal Gaddafi im Juli 2008 in Genf. (SDA/bih)
In Libyen sei es üblich, dass der Staatsanwalt im Falle eines Rekurses dies in der Woche nach dem Urteil tue, sagte Alain Bovard, Sprecher der Menschenrechtsorganisation Amnesty International, am Dienstag auf Anfrage. Gemäss Gesetz habe die Anklage aber 30 Tage Zeit für einen Rekurs.
Hamdani war am Sonntag vom Vorwurf illegaler wirtschaftlicher Tätigkeit freigesprochen worden (Blick.ch berichtete). Eine Woche zuvor hatte es bereits einen Freispruch gegeben im Berufungsprozess gegen Hamdani wegen illegalen Aufenthalts. Das Urteil im Berufungsprozess gegen den zweiten Schweizer, Max Göldi, wird für Donnerstag erwartet.
Amnesty: Urteil und Reisepass sind ausstehend
Amnesty-Sprecher Bovard mahnte zu Vorsicht was eine mögliche Ausreise Hamdanis angeht. Dies sei insbesondere angebracht, da der Anwalt Hamdanis am Dienstag das Urteil noch immer nicht erhalten habe und der Schweizer auch auf seinen Reisepass noch warte.
Aus rechtlicher Sicht sei Hamdani freigesprochen worden. Nun handle es sich um einen politischen Entscheid, meinte Bovard. Dieser Einschätzung schloss sich der Genfer Libyen-Experte Hasni Abidi an.
Für Libyen sei das Ziel erreicht, die Justiz habe all ihre Möglichkeiten ausgeschöpft. Damit sei nach Meinung Libyens bewiesen, dass die Verfahren gegen die zwei Schweizer in keinem Zusammenhang stünden mit der Festnahme von Hannibal Gaddafi im Juli 2008 in Genf. (SDA/bih)
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Das sagen Blick.ch-Leser
- Robert Aeschlimann, Bern - 13:24 | 09.02.2010
- » Die Schweizer Botschaft kann doch einen Pass ausstellen?
- Walter-René Gigli, Thun - 12:55 | 09.02.2010
- » Der Pass ist nicht das Problem, er lebt ja in der Botschaft die jederzeit einen Pass ausstellen könnten. Aber die Ausreisegenemigung ist das Problem.
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