BRÜSSEL – Transsexuelle müssen laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nach einer Geschlechtsumwandlung bei der Rente entsprechend ihrem neuen Geschlecht eingestuft werden. Das Gericht gab heute damit der Klage einer Britin recht, die 1942 als Mann geboren wurde und sich 2001 einer Geschlechtsumwandlung unterzogen hatte. 2002 beantragte sie mit 60 Rente. Die britischen Behörden lehnten den Antrag jedoch mit dem Hinweis ab, sie sei nach ihrem ursprünglichen Geschlecht als Mann einzustufen und könne daher anders als Frauen erst mit 65 Rente beantragen. Der Europäische Gerichtshof sieht darin eine Diskriminierung. Richards müsse nach der Geschlechtsumwandlung auch von den Rentenbehörden als Frau anerkannt werden.