Ungereimheiten, Schleierhaftes und Dilettantismen
VON HENRY HABEGGER | Aktualisiert um 21:11 | 19.06.2007
BERN – Die schriftliche Begründung der Beschwerdeentscheide des Militärkassationshofs in der CIA-Fax-Affäre zeigt neue Details aus dem obskuren Verfahren der Militärjustiz.
Gefangenentransport auf amerikanische Art: Im US-Militärflieger werden Häftlinge aus Afghanistan ausgeflogen. (Keystone)
Die Vorgeschichte: Am 8. Januar 2006 veröffentlichte der SonntagsBLICK den omniösen Ägypten-Fax, den der Auslandnachrichtendienst (SND) Monate zuvor aus dem Äther gefischt hatte. Darin ist davon die Rede, dass der US-Geheimdienst CIA Geheimgefängnisse in Osteuropa betreibe. Unter Verdacht gerieten der Sprecher des Auslandnachrichtendienstes, Roman Weissen, sowie Marco Oswald, ehemaliger Sprecher von Bundesrat Schmid.
Es folgten Hausdurchsuchungen, Weissen landete sogar eine Woche in U-Haft. Zudem wurden zahlreiche Telefone abgehört sowie Telefon-Randdaten erhoben. Das heisst, die Militärjustiz ermittelte, mit dem Weissen und Oswald telefoniert hatten. Die beiden erachteten die Abhörmassnahmen als unverhältnismässig und reichten Beschwerde ein. Das Verfahren gegen dürfte in den nächsten Tagen formell eingestellt werden. Keine Beweise, zudem wurde, wie ein Militärgericht mittlerweile festgestellt hat, gar nie ein militärisches Geheimnis verraten.
Der nun veröffentlichte Entscheid des Militärkassationshof zur Verhältnismässigkeit der Abhörmassnahmen bringt neue Ungereimheiten und Dilettantismen ans Licht. Unter anderem:
Hochbrisanter Inhalt. Laut Kassationsgericht war der Inhalt des Faxes «hochbrisant», das öffentliche Interesse daher gross. Tatsächlich deckten sich die Informationen im Fax weitgehend mit Angaben, die vor US-Zeitungen und Menschenrechtsorganisationen damals bereits öffentlich verbreitet worden waren, was später auch das Militärgericht feststellte.
Hohe Strafandrohung: Die Strafandrohung für den vermuteten Tatbestand (Verletzung militärischer Geheimnisse) sei hoch , befindet der Kassationshof. Nur: Oberauditor und Untersuchungsricher hatten gar nicht überprüft, ob der Fax wirklich ein militärisches Geheimnis enthielt. Genau das verneinten Anfang 2007 die Militärrichter und sprachen die SonntagsBlick-Journalisten frei.
Telefone mit BLICK. Die Verhältnismässigkeit der Abhöraktionen wird auch damit begründet, dass Weissen «zwischen dem 21. November 2005 und dem 10. Januar 2006 ingesamt 15 Kontaktnahmen mit dem Bundeshauskorrespondenten des BLICK hatte». Immerhin war Weissen Sprecher des SND, Medienkontakte daher sein Job. Und was BLICK-Anrufe mit der Publikation im SonntagsBlick zu tun haben soll, ist schleierhaft: Die beiden Redaktionen funktionieren klar getrennt. Eine Kontaktnahme mit dem Mann von SonntagsBlick dagegen verzeichnet die Militärjustiz erst am 21. Januar 2006.
Von Kollegen angeschwärzt. Es waren Mitarbeiter des SND, die den Verdacht auf Infochef Weissen lenken. Er habe sich «einige Tage vor Weihnachten 2005» erkundigt, ob die Aufklärungsabteilung zu den CIA-Flügen «etwas hätte», sagten sie gegenüber der Militärjustiz aus. Weissen habe danach angeblich eine ausgedruckte Version des ominösen Faxes bekommen, was der bestritt. Was die Richter nicht schreiben: BLICK (und nicht SonntagsBLICK) stellte Weissen in der zweiten Dezemberhälfte 2005 per Mail diverse Frage, unter anderem: Was weiss der SND über CIA-Flüge? Logisch demnach, dass sich Weissen kundig machen wollte.
Insgesamt ziemlich wackelige Begründung. Insider vermuten, dass die Beschwerden vorab abgelehnt wurden, weil sonst Weissen und Oswald Schadenersatzforderungen leichter durchgebracht hätten. Solche Forderungen liegen nämlich mittlerweile auf dem Tisch.
Zu klären sein wird die politische Verantwortung für das Debakel. Wer hat die Militärjustiz nach der Fax-Veröffentlichung in Marsch gesetzt? Vieles deutet jedenfalls darauf hin, dass sie nicht aus eigenem Antrieb tätig wurde, sondern auf Druck des VBS.
Es folgten Hausdurchsuchungen, Weissen landete sogar eine Woche in U-Haft. Zudem wurden zahlreiche Telefone abgehört sowie Telefon-Randdaten erhoben. Das heisst, die Militärjustiz ermittelte, mit dem Weissen und Oswald telefoniert hatten. Die beiden erachteten die Abhörmassnahmen als unverhältnismässig und reichten Beschwerde ein. Das Verfahren gegen dürfte in den nächsten Tagen formell eingestellt werden. Keine Beweise, zudem wurde, wie ein Militärgericht mittlerweile festgestellt hat, gar nie ein militärisches Geheimnis verraten.
Der nun veröffentlichte Entscheid des Militärkassationshof zur Verhältnismässigkeit der Abhörmassnahmen bringt neue Ungereimheiten und Dilettantismen ans Licht. Unter anderem:
Insgesamt ziemlich wackelige Begründung. Insider vermuten, dass die Beschwerden vorab abgelehnt wurden, weil sonst Weissen und Oswald Schadenersatzforderungen leichter durchgebracht hätten. Solche Forderungen liegen nämlich mittlerweile auf dem Tisch.
Zu klären sein wird die politische Verantwortung für das Debakel. Wer hat die Militärjustiz nach der Fax-Veröffentlichung in Marsch gesetzt? Vieles deutet jedenfalls darauf hin, dass sie nicht aus eigenem Antrieb tätig wurde, sondern auf Druck des VBS.
Angebot
Folterflüge
ANZEIGE
Marktplatz
Blick.ch










