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Schon bei früheren Ausstellungen in London und Berlin sorgte Gunther von Hagens für rote Köpfe. Er zeigte verschiedene Plastinate von kopulierenden Leichen (Blick.ch berichtete).
Für Augsburg war er damit gestorben: Sie untersagten ihm, bei seiner Ausstellung in der Stadt die Leichenakte zu zeigen. Vordergründig ging es um die Präsentation eines liegenden Aktes, bei dem es Zweifel an der Einwilligung des betreffenden Mannes an der Darstellung geben hatte.
Doch als Gunther von Hagens einen anderen Akt in einem separaten Raum ausstellte, der nur von über 16-Jährigen betreten werden durfte, sah Augsburgs Oberbürgermeister Kurt Gribl rot. Er machte von seinem Hausrecht Gebrauch und erliess ein Zutrittsverbot für den Raum. Er liess den Akt verhüllen und die Feuerwehr musste den Raum mit Brettern vernageln!
Hagens will schnelle Entscheidung
Ausserdem wurde gegen Dr. Tod ein Zwangsgeld in Höhe von 10000 Euro (15194 Franken) verhängt. Dagegen geht von Hagens nun gerichtlich vor. Eine Gerichtssprecherin sagte gemäss «Focus», er verlange eine Entscheidung im Eilverfahren.
Von Hagens beruft sich auf eine Ausführung des Gerichts in einem ersten Verbotsurteil, wonach er einzelne Exponate seiner Augsburger Schau der Stadt nicht zur Genehmigung vorlegen müsse. (num)