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Das Karlsruher Landgericht sprach den früheren Bundestagsabgeordneten am Freitag des Besitzes, der Beschaffung und der Verbreitung von Kinderpornografie schuldig. Es sah es damit als erwiesen an, dass Tauss das 2009 bei ihm gefundene kinderpornografische Material zu privaten Zwecken nutzte und nicht etwa für seine politische Arbeit.
Das Landgericht entsprach mit dem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte dagegen auf Freispruch plädiert und argumentiert, Tauss habe die kinderpornografischen Bilder und Videos lediglich für seine politische Arbeit als Internetexperte genutzt.
Tauss war im Juni vergangenen Jahres aus der SPD ausgetreten und in die Piratenpartei gewechselt. Er verzichtete zugleich auf eine erneute Kandidatur für den Bundestag bei der Wahl im vergangenen September. (SDA/gux)
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Jörg Tauss. (Keystone)