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Heute in einer Woche stehen sie wegen versuchten Mordes vor den Münchner Richtern: Die Prügelschüler Mike, Benji und Ivan.
Die drei Schweizer hatten letzten Sommer bei einem Klassenausflug wahllos fünf Menschen zusammengeschlagen und den Geschäftsmann Wolfgang O. lebensgefährlich verletzt: Den Ärzten zufolge traten die Schüler den 46-Jährigen so stark, dass «sein komplettes Mittelgesicht nach rechts verschoben» wurde.
Wolfgang O. verlangt jetzt Genugtuung: 360000 Franken sollen die Schüler (alle 17) für sein schweres Leid zahlen. «Eine solche Summe dürfte jedenfalls in der Schweiz kaum ausgezahlt werden. Eine derartige Genugtuungszahlung entspräche nicht der Schweizer Gerichtspraxis und wohl auch nicht der Deutschen», sagt der Schweizer Strafrechtsanwalt David Gibor gegenüber Blick.ch.
«Dennoch ist ein Betrag im sechsstelligen Bereich durchaus möglich.»
Vieles hänge davon ab, ob Wolfgang O. sein Leben lang unter seinen Verletzungen zu leiden habe, ob die Folgeschäden irreversibel oder irreparabel seien. Zum Vergleich: Der Anwalt von Mike geht von einem maximalen Schmerzensgeld von 30000 Franken aus, was Gibor angesichts der Verletzungsschwere aber als eindeutig zu tief erachtet.
Höchst umstritten ist auch das Strafmass für die drei Schweizer Jugendlichen. Die Münchner Staatsanwaltschaft hat wegen gemeinschaftlich versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zehn Jahre Gefängnis beantragt.
«Tötungsvorsatz ist eindeutig»
Der Anwalt von Mike argumentiert jedoch, dass keines der Opfer sich in Lebensgefahr befunden habe. Entsprechend «fragwürdig» sei auch der Tötungsvorsatz. Ein Argument, das Strafrechtler Gibor bezweifelt: «Ob ein Opfer in Lebensgefahr gerät oder nicht, tangiert den Tätervorsatz nicht. Die Voraussetzungen für die Annahme eines Mordversuchs und des Tötungsvorsatzes sind wohl gegeben. Bei einem solchen bandenmässigen Vorgehen gegen ein wehrloses Opfer ist auch damit zu rechnen, dass die Richter die für den Mordvorwurf erforderliche Skrupellosigkeit als erfüllt betrachten.»
Die Täter hätten nach ihrer Festnahme von einem «Kick» gesprochen, als sie schlägernd durch München gezogen waren. Eine Aussage, welche die drei Schüler im Prozess schwer belasten wird: «Gewalt, die völlig grundlos und hemmungslos ausgeübt wird, die ohne jede menschliche Regung erfolgt und die bloss darauf angelegt ist, dem Opfer besondere Qualen zuzufügen, fällt bei entsprechender Tatschwere und Absicht unter den Mordtatbestand», so Strafrechtler Gibor.
«Exemplarische Strafe von acht Jahren»
Die Anwälte der drei Schweizer Teenies würden gemäss Gibor natürlich versuchen, vom Mordvorwurf weg zu kommen und auf schwere Körperverletzung zu plädieren. Im Vordergrund stehe dabei der Vorsatz der Täter: Die Verteidigung werde geltend machen, dass die Täter infolge Jugendlichkeit und Unreife nicht wussten, was sie mit ihren Tritten eigentlich anrichten. Die Staatsanwaltschaft müsse hingegen beweisen, dass die Täter sogar den Tod ihres wehrlosen Opfers billigend in Kauf nahmen.
«Die drei Schüler und auch Zeugen sprachen von einem
Und wie realistisch ist es, dass die Prügelschüler zur Höchststrafe von zehn Jahren verurteilt werden? «Es ist zu vermuten, dass hier eine exemplarische Strafen ausgesprochen wird. Ich gehe von acht Jahren aus», so Gibor.
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Strafrechtsanwalt David Gibor: «Der Tötungsvorsatz ist eindeutig.» (wmglegal.ch)