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Für die ungewollte operative Entfernung seines Penis soll ein Rumäne 500000 Euro (800000 Franken) Entschädigung kassieren. Ein Gericht hat einen 62-jährigen Urologen zur Entschädigungszahlung in dieser Höhe verdonnert.
Das Urteil erging vier Jahre nach dem Vorfall, dessen Hintergründe bis heute nicht richtig aufgeklärt sind. Der Arzt hatte dem damals 34-jährigen Patienten nach den Feststellungen des Gerichts den Penis abgetrennt und in drei Teile geschnitten. Im Prozess gab er an, er habe beim Operieren einen Schlaganfall erlitten.
Eigentlich sollte der Chirurg bei der Operation eine Missbildung an den Hoden des Patienten beseitigen. In den vergangenen Jahren versuchte entmannte Opfer, sein Geschlechtsorgan durch mehrere Operation wiederherstellen zu lassen.
Die ursprüngliche Schadenersatzforderung hatte er auf 800000 Euro beziffert. (SDA/hhs)