198 Junkies verklagen den Staat

  • Aktualisiert am 03.01.2012

LONDON –198 Drogenabhängige und eine Massenklage kosten das Justizministerium in London eine Stange Geld und erzürnen die Bürger.

Sie waren alle wegen Raub, Einbruch oder Schlimmerem verhaftet worden. Und sie waren alle heroinabhängig oder aber in einem Ersatzprogramm angemeldet. Mit den Drogen war im Gefängnis aber schnell Schluss, hier wurde weder Heroin noch Methadon abgegeben, sondern ein «kalter Entzug» verordnet. Dies sei eine klare Missachtung ihrer Menschenrechte gewesen, hiess ihre Klage gegen das englische Justizministerium. Mit erfolg: Jetzt kriegen die Junkies staatliches Schmerzensgeld.

Die im Gefängnis auferlegte Heroin-Abstinenz bzw. der Unterbruch des Methadonprogramms habe seine Klienten vor gewaltige Entzugsprobleme gestellt. «Die fünf Wochen, in denen ich auf dem ‹cold turkey›, dem ‹kalten Entzug› war, war die Hölle für mich. Ich konnte nicht schlafen und hatte Depressionen», sagt einer der Kläger gegenüber der «Sun».

Jeder der fast 200 Häftlinge erhält aussergerichtlich 4000 Pfund (8600 Franken). Dabei hätte laut CNN die Sammelklage heute vor das Oberste Gericht in London gehen sollen. Aber in letzter Minute hat sich das Justizministerium dann doch für den Vergleich entschieden. «Offenbar wollte man das Risiko einer Niederlage vor Gericht nicht in Kauf nehmen», sagte ein Sprecher des Kabinetts.

Was wiederum den Volkszorn anfacht. Viele Leute finden, dass dieser Fall sowohl die Steuerzahler als auch die einstigen Einbruchs- und Überfallopfer verhöhne. Und Peter Stoker von der nationalen Drogenpräventionsstelle meint: «Ich finde es bedenklich, dass Drogenabhängige die Justiz verklagen können, weil diese sich nicht ausreichend um ihre Bedürfnisse kümmert.».

Der Fall dürfte die Steuerzahler pro Jahr umgerechnet fast 24 Millionen Franken kosten. Denn jetzt soll von Staat wegen auch in englischen Gefängnissen ein Drogenentzugsprogramm ermöglicht und Klagen gleichen Ursprungs vermieden werden.

Die Junkies freuts: Peter Groves, einer der Initiatoren der gesammelten Junkie-Klage, hat fast sein ganzes Leben wegen Überfall und Einbruch im Gefängnis verbracht. Gefragt, was er mit dem ausgezahlten Geld anfangen werde, grinste er und meinte: «Ich werde ins Schlossergeschäft einsteigen».

Und bei uns?

Die Kantone, denen der Strafvollzug untersteht, betreiben eine liberale Drogenpoliti. Entsprechend sei es in der Haft möglich, in ein Entzugsprogramm aufgenommen zu werden, erklärt Markus Jann vom Bundesamt für Gesundheit gegenüber Blick Online. In einigen Gefängnissen werden Methadon und Spritzen abgegeben, in anderen sogar Heroin verschrieben. Doch dass Häftlinge auch in Schweizer Gefängnissen zu einem «kalten Entzug» gezwungen würden, sei nicht auszuschliessen, meint der Sprecher des Bundesamtes für Justiz, Folco Galli. Daten über drogenabhängige Häftlinge in der Schweiz gibt es nicht.

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