Endlich scheint sich das Schicksal der beiden Schweizer zu klären. Allerdings nicht zum Guten. Max Göldi (54) und Rachid Hamdani (68) sind von einem Sondergericht zu 16 Monaten Gefängnis verurteilt worden seien. Das hat Eidgnössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (
EDA) am Abend bestätigt. Die beiden Geschäftsleute seien zusätzlich zu einer Strafe von rund 2000 libyschen Dinar (1600 Franken) verurteilt worden, hiess es weiter. Die beiden Geschäftsleute waren bei der Urteilsverkündung nicht anwesend.Die zwei Männer befänden sich nach wie vor in der Schweizer Botschaft in der
Hauptstadt Tripolis, erklärte EDA-Sprecher Lars Knuchel. Das Aussendepartement bleibe mit den Angehörigen der beiden Schweizer in engem Kontakt und koordiniere das weitere Vorgehen.Im Interesse der Betroffenen beschränke sich das EDA im Moment auf diese Angaben, hiess es weiter.Zuvor hatte der Konzern
ABB das Urteil bestätigt. ABB-Sprecher Thomas Schmidt, sagte, nach seinen Informationen würden den beiden von den rund 17 Monaten Zwangsaufenthalt in Libyen nur höchstens die 20 Tage Gefängnis angerechnet, die sie im Juli 2008 bereits hinter Gitter sassen.Festnahme als RacheDie beiden Schweizer waren am 19. Juli 2008 in Libyen festgenommen worden. Ihnen wurden Visa- und Steuervergehen vorgeworfen. Zudem sollen sie gegen die Regeln für in Libyen tätige
Unternehmen verstossen haben. Die Festnahmen erfolgten vier Tage nach der vorübergehenden Festnahme von Hannibal Gaddafi, Sohn des libyschen Staatschefs Muammar Gaddafi, und seiner Frau in
Genf.In der Folge entwickelte sich ein gehässiger Streit zwischen den beiden Ländern.Bundespräsident Hans-Rudolf Merz versuchte, die Lage im August zu entspannen, als er nach Tripolis reiste und sich beim libyschen Regierungschef für die Verhaftung Hannibal Gaddafis entschuldigte. In einem Vertrag einigte man sich auf die Wiederherstellung der bilateralen Beziehungen innerhalb von 60 Tagen und die Einsetzung eines Schiedsgerichts.Nach seiner Rückkehr erklärte Merz in
Bern zudem, die festgehaltenen Geschäftsleute könnten bis Ende August ausreisen. Auch ein Treffen von Merz mit Gaddafi in New York am 24. September blieb ohne konkrete Ergebnisse.Verschleppung im HerbstFür zusätzlichen Ärger sorgte im September die Verschleppung der Schweizer an einen unbekannten Ort. Die Libyer hatten nach eigenen Angaben befürchtet, die beiden Männer könnten von einem Schweizer Kommando befreit werden.Erst Anfang November wurden die Geiseln wieder in die Schweizer Botschaft in Tripolis zurückgebracht. Beobachter vermuteten, dass dies mit der veränderten Strategie des Bundesrats zusammenhing. Die Schweizer Landesregierung hatte aus Protest gegen die Haltung der Libyer Anfang November die Abkommen vom August sistiert.Noch ein zweites Urteil?Die Verurteilung zu 16 Monaten wegenVisavergehen ist offenbar noch nicht alles. Ein zweites Verfahren sei noch hängig, berichtete AFP unter Berufung auf ihre Quelle. Dabei gehe es um unbewilligte wirtschaftliche Tätigkeiten.(SDA/snx)
Gnadenakt möglich?
Könnte das Urteil vielleicht sogar eine gute Nachricht? Denn Libyen könnte so den Anschein des Rechtsstaat wahren. Und Gaddafi könnte sein «grosses Herz» zeigen und die Schweizer jetzt in einem Gnadenakt freilassen. Nahost-Experte
Ulrich Tilgner kann dieser Sicht Einiges abgewinnen. «Bei Gaddafi weiss man nie, woran man ist», sagte er gegenüber Blick.ch. Ein Gnadenakt sei jetzt durchaus möglich – unter einer Voraussetzung: «Wenn jetzt wieder Fotos von Gaddafi-Sohn Hannibal erscheinen, ist der Ofen natürlich aus.» Einen Zusammenhang mit der Minarett-Abstimmung sieht Tilgner nicht: «Die Schweiz hat ja nicht den Islam verboten.»
Nahost-Experte
Erich Gysling kann diesen Optimismus nicht teilen. «Gaddafi ist nach wie vor zutiefst verärgert über die Schweiz», sagte Gysling gegenüber Blick.ch am Handy von seiner Reise in Ostafrika. «Und dann noch die Abstimmung vom Wochenende gegen die Minarette! Da wäre jede Hoffnung auf eine Begnadigung der Schweizer extrem realitätsfremd!»
Geiseln können Rekurs einlegen
Die zwei Schweizer, die in Libyen zu 16 Monaten Gefängnis verurteilt wurden, können Beschwerde gegen den Gerichtsentscheid einlegen. Dafür haben Max Göldi und Rachid Hamdani nun eine Woche Zeit.