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In der Verordnung zur Abgabe von Elektrizität, Basel-Stadt, steht: Die Strombenützer müssen jeden Wechsel spätestens eine Woche im Voraus, mit der alten und neuen Adresse bekannt geben. Geht keine Meldung beim Elektrizitätswerk ein, zahlt der fehlbare Benützer. D.h. Ihr Freund haftet gegenüber dem Elektrizitätswerk, weil er es verpasst hat, rechtzeitig den Umzug mitzuteilen.
Jetzt kann er versuchen, seine Forderung gegenüber dem heutigen Mieter weiterzureichen. Weigert sich dieser allerdings, wird es sich kaum lohnen, für den kleinen Betrag eine gerichtliche Einforderung loszutreten.