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Sie haben recht. Das Ganze tönt wie im Märchen – innert kurzer Zeit vermehrte sich der Betrag um das Doppelte. Das darf nicht sein.
Ihre Rechnung setzt sich gar wunderlich zusammen:
Ursprünglicher Betrag 450 Franken
Kundenkosten: 57 Franken
Verzugsschaden: 270 Franken
Zinsen: 44 Franken
Rechtsberatung: 68 Franken
Total: 889 Franken
Die einzige Forderung, die das Inkassobüro rechtmässig einziehen kann, sind die Zinsen. Üblich sind Verzugszinsen von fünf Prozent jährlich.
Die restlichen Forderungen wie Verzugsschaden oder auch «Forderung gemäss OR Art. 106» sind Fantasieposten. Auf diese Weise versucht das Inkassobüro, seine Kosten auf die Schuldnerin abzuwälzen. Gemäss Art. 27 Abs. 2 des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes muss aber der Gläubiger, also Ihr Mobilfunkanbieter, die Kosten für das Inkasso übernehmen. Auch die übrigen Positionen wie Kundenkosten und Rechtsberatung sind Sache des Gläubigers. Doch ich bezweifle stark, dass solche hohen Kosten überhaupt entstanden sind. Das Inkassobüro versucht nur, Sie mit diesen Forderungen einzuschüchtern, sodass Sie auf den ebenfalls noch ziemlich überrissenen Vergleichsvorschlag von 600 Franken eingehen.
Kommt es zu einer Betreibung, achten Sie unbedingt darauf, dass Sie einen Teilrechtsvorschlag auf die Kosten der Inkassofirma erheben. Falls nicht, haben Sie die überzogenen Forderungen akzeptiert. Dasselbe gilt, wenn Sie jetzt einen Vertrag über die 600 Franken unterschreiben und hoffen, das Thema damit erledigt zu haben.
Weitere Infos finden Sie auf der Webseite www.schulden.ch im Bereich «Kommerzielle Sanierer und Inkassobüros».