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Krach mit dem Hauswart: Beide Parteien müssen die Regeln beachten.
(iStockphoto)Seit sechs Monaten wohne ich in einer WG. Unsere Wohnung ist ein richtiges Schnäppchen. Die Zimmer sind hell, wir bezahlen einen fairen Mietzins, und in fünf Minuten erreichen wir die Hochschule. Nur der Nachbar unter uns, der auch noch Hauswart ist, meckert ständig gegen unsere WG. Er motzt, dass es im Treppenhaus nach unserem Essen stinke. Am Abend kochen wir öfters zusammen, trinken noch etwas, diskutieren und hören Musik – aber nicht laut. Dann klopft der Nachbar im Stundentakt mit dem Besenstiel an die Decke. Müssen wir uns das alles gefallen lassen? Luca
Das ist die härteste Kampfzone – Mieter gegen Hauswart. Der Hauswart fühlt sich als Hüter der Hausordnung. Die Mieter wollen sich in ihrem Lebensstil nicht einengen lassen. Die gute Nachricht: Euer Hauswart kennt die gesetzliche Hausordnung nicht bis ins Detail. Sein Klopfen mit dem Besenstiel verstösst nämlich gegen die mietrechtliche Rücksichtspflicht – auch dann, wenn die Reklamation berechtigt ist. Die schlechte Nachricht: Zwischen 22 und 6 Uhr ist gesetzliche Nachtruhe. Lieber Luca, ihr müsst den Geräuschpegel eurer Diskussionen senken und die Musik leiser drehen. Diese «Nachtruhe» gilt übrigens auch für Essensgerüche im Treppenhaus. Also kocht euer perfektes Dinner wann immer möglich vor 22 Uhr. Gibt es einen Mieter im Haus, der sich mit dem Hauswart versteht? Versucht, ihn als Mentor zu gewinnen und schickt ihm und dem Nachbarn eine Einladung. Backt einen Kuchen, der herrlich duftet und schenkt keinen Alkohol aus, der macht aggressiv. Den Hauswart höflich bewirten und auch etwas beklatschen, dieser Mann lechzt nach Anerkennung. So kann der Kampf enden und ein friedliches Nebeneinander beginnen.
Schicken Sie Ihre Fragen per E-Mail an: franca.siegfried@ringier.ch oder per Post: Franca Siegfried, Dufourstrasse 23, 8008 Zürich
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