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(Fancy/Veer/Corbis)
Vorab: Ein Unfall ist finanziell gesehen immer die bessere Variante, denn alle Arbeitnehmende sind in der Schweiz obligatorisch versichert. Nicht so im Krankheitsfall: Werden Sie krank, bezahlt Ihre Krankenkasse die Arzt-, Spital- und andere Genesungskosten. Für den Lohnausfall sieht das Obligationenrecht vor, dass der Chef im ersten Dienstjahr für drei Wochen und nachher für eine angemessene Zeit bezahlen muss. Was versteht man aber darunter? Da haben sich die Gerichte je nach Kanton eigene Lohnfortzahlungsskalen geschaffen.
Im Bündnerland gilt die Zürcher Skala: Im ersten Jahr erhalten Sie drei Wochen den Lohn, wenn Sie erkranken. Im zweiten sind es acht Wochen, im dritten neun: und so weiter, für jedes zusätzliche Jahr kommt eine Woche dazu.
Das bedeutet für Sie: Sie arbeiten seit 15 Jahren für die Bergbahn und haben somit während rund fünf Monaten Anspruch auf Ihren Lohn. Dieser wird bei Personen mit schwankendem Einkommen aus dem Durchschnittswert berechnet.
Besser abgesichert sind Sie, wenn Ihr Arbeitgeber eine Kranken-Taggeldversicherung abgeschlossen hat. Diese bezahlen meistens 80 Prozent Lohn während zwei Jahren. Ob eine solche Versicherung vorhanden ist, sehen Sie auf Ihrem Lohnausweis.
Erleiden Sie aber einen Unfall, ist für die Lohnfrage massgebend, wo dieser sich ereignet hat. Fällt er in die Arbeitszeit als Bahnangestellter – erhalten Sie 80 Prozent Ihres Durchschnittslohnes. Passiert der Unfall während Ihrer Tätigkeit als Bauer, müsste Ihre private Unfallversicherung die Genesungskosten und das Taggeld übernehmen. Ich hoffe, Sie haben sich ausreichend versichern lassen.