Paket gestohlen Wer kommt jetzt für den Schaden auf?

  • Publiziert: 27.12.2007, Aktualisiert: 02.01.2012

Letzthin bestellte ich im Internet eine Digitalkamera, die aber nie bei mir ankam. Sie wurde zwar abgeschickt. Ebenso bestätigt die Post, das Paket im Briefkasten deponiert zu haben. Deshalb gehe ich davon aus, dass die Kamera gestohlen wurde. Muss ich nun bezahlen oder haftet der Auslieferer oder die Post für den Schaden? Immerhin kostet die Kamera über 400 Franken. Wie kann ich mich in Zukunft vor einem solchen Risiko besser schützen? Charles M.

So rät der Heisse Draht

Der Online-Shop kam mit der Auslieferung der Kamera ihrer Verpflichtung nach. Geht das Paket unterwegs verloren, trägt allein der Besteller das Risiko. Sie müssen deshalb den Kaufpreis bezahlen.

Auch die Post bestätigt, das Paket in Ihren Briefkasten gelegt zu haben. Auch sie hat damit ihre Pflicht erfüllt. Zwar haftet die Post grundsätzlich für nicht eingeschriebene Wertsachen bis zu 500 Franken. Dies aber nur, wenn die Zustellung nicht korrekt erfolgte. Dies wäre der Fall, wenn das Paket einfach vor die Haus-türe gelegt worden wäre.

Einen solchen Verlust können Sie künftig vermeiden. Verlangen Sie vom Versandhaus, dass das Paket mit «Signature» gesendet wird. Die Ware wird Ihnen folgend nur gegen Unterschrift ausgehändigt. Auch die Haftung der Post erhöht sich mit «Signature» auf bis 1500 oder mit «Assurance» bis 5000 Franken.

Sind Sie selten zu Hause, können Sie die Bestellung auch an Ihren Arbeitsplatz schicken lassen. Nie mehr einem Paket nachrennen müssen Sie, wenn Sie sich beim PickPost-Service anmelden. An über 300 Abholstellen (auch Tankstellen/Bahnhöfe) können Sie Ihr Paket abholen. Infos: 0800 888 099 oder Internet: www.pickpost.ch.

Werner Beerli-Kaufmann

Rechts- und Sozialberatung mit Werner Beerli-Kaufmann, Sozialarbeiter.

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Heisser Draht
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Fax: 044 259 86 64

E-Mail: heisser.draht@blick.ch

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