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Sie befinden sich in einem Grundlagenirrtum. Sie bekommen Ihre Rente nicht «erst» am 8. oder 9. des Monats in die Hände, sondern «schon». Im Gegensatz zum Lohn, der in aller Regel nach getaner Arbeit gegen Monatsende fällig ist, wird die AHV-Rente im Voraus entrichtet. Denn: Laut Artikel 72 der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung muss die AHV den Zahlungsauftrag «rechtzeitig» erteilen. Und rechtzeitig bedeutet: Das Geld muss bis spätestens zum 20. des Monats beim Empfänger sein.
Bei rückwirkender Zahlung, analog zum Lohn, müssten Sie also bis mindestens zum 25. warten – im Ausland wahrscheinlich bis zum letzten Monatstag. In vielen Kantonen sind die Zahlungstermine für das ganze Jahr festgelegt (und lassen sich über das Internet abrufen): Zürich zahlt «am fünften Arbeitstag des Monats», Basel-Stadt «in den ersten sieben Arbeitstagen des Monats». Und nicht vergessen: Das sind nicht zu späte Termine, sondern Zahlungen im Voraus.
Dass die «Ratten der Banken» drei Tage mit den Rentner-Millionen arbeiten und daran verdienen, stimmt ebenfalls nicht. Die Überweisungen der AHV im Inland geschehen auf einen bestimmten Termin hin («Valuta»); von diesem Termin an fallen Zinserträge dem Kontoinhaber zu und nicht der Bank. Die AHV hat nicht das geringste Interesse, den Banken diese Gelder zu früh zu überlassen – denn für sie bedeutet jeder verlorene Tag rund 150000 Franken entgangene Zinsen. Bei Überweisungen ins Ausland kann es hingegen Bearbeitungsfristen geben, während denen das Geld in der Bank lagert und für sie Zinsen trägt. Bei einer durchschnittlichen Rente von 1900 Franken und zwei Prozent Zinsen macht das zehn Rappen pro Tag aus – bei einer dreitägigen Verzögerung in jedem Monat also 3.60 Franken im Jahr. Bei so wenig Rentner-Blut wären Ratten schon längst verhungert. Was für ein Glück, dass es sich bei Bankangestellten um Menschen handelt!