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Leider kam es zwischen mir und der Mutter derart zu Spannungen, dass mein Freund das Gesuch um die abgemachte, standesamtliche Trauung nicht unterschrieb. Stattdessen bat er mich, auszuziehen. Mir fehlt aber das Geld. Muss er nun Unterhalt bezahlen?
Annemarie V.
Ihr Freund scheint ja ein rechtes Muttersöhnchen zu sein – gut, haben Sie das vor Ihrer Heirat erfahren. Sie stecken zwar dadurch in einer verzwickten Lage, eine Heirat mit diesem Mann hätte wahrscheinlich zu einem grösseren Fiasko geführt.
Ein Verlöbnis ist ein Eheversprechen. Aus diesem Versprechen lässt sich weder ein Anspruch auf Unterhalt noch auf die Ehe begründen. Im Gegenteil: Nach Auflösung der Verlobung können die Partner grössere Geschenke sogar zurückfordern. Wurden Ausgaben im Hinblick auf die geplante Heirat getätigt, müssen diese anteilsmässig übernommen werden, gemessen an den Einkommensverhältnissen. Soweit die Rechtslage.
Was können Sie in Ihrer Not machen? Der erste Schritt sollte Sie zum Sozialamt führen. Die meisten Stellen wissen nämlich um Notwohnungen oder Notzimmer. Erkundigen Sie sich danach in Ihrer Gemeinde.
Bis sich für Sie eine weitere Einnahmequelle auftut, muss Sie der Sozialdienst ohnehin unterstützen. Denn in der Bundesverfassung steht, dass jeder Bürger, der in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, Anspruch auf Hilfe hat.
Nun sind Sie zwar in der Lage, für sich zu sorgen – momentan aber obdach- und mittellos. Falls Sie nicht sofort eine Stelle finden, müssen Sie sich auch bei der Arbeitslosenversicherung melden. Denn wer in den vergangenen zwei Jahren mindestens 12 Monate lang Beiträge bezahlte, hat Anspruch auf Arbeitslosentaggelder.
Das Sozialamt wird allerdings die Taggelder an sich abtreten lassen. Denn in der Zeit der Unterstützung kann die Sozialhilfe mit dem Arbeitslosengeld verrechnet werden.