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Die Verwaltung reagierte meiner Meinung nach richtig und terminierte das längst fällige Gespräch – zusammen mit den Streitparteien. Es ist nämlich oftmals so, dass die Betroffenen in solch verstrickten Situationen selber keine Lösung finden. Eine neutrale Drittperson kann die Sachlage objektiv analysieren und als Gesprächsleiter die Parteien in die Schranken weisen, sollte die Situation gar ausarten.
Aus diesem Grund ist Ihre Teilnahme am Gespräch sehr wichtig. Die Verwalterin wird jeder Partei die Gelegenheit geben, sich zu äussern. Bleiben Sie ruhig, wenn Unwahrheiten aufgetischt werden. Machen Sie sich allenfalls Notizen, damit Sie anschliessend explizit dazu Stellung beziehen können. Bleiben Sie gelassen, nur so ist ein konstruktives Gespräch möglich. Zudem machen Sie auf diese Weise einen guten Eindruck und wirken glaubwürdig.
Aus rechtlicher Sicht sieht die Situation folgendermassen aus: Jeder Mieter hat auf die Nachbarn Rücksicht zu nehmen. Die Mieterschaft muss deren Privatsphäre und Ruhe respektieren. Insbesondere darf ein Mieter keinen Lärm verursachen oder sonst den Hausfrieden stören. Das ständige Klopfen Ihrer Nachbarin und die Ruhestörung sind unzulässig.
Nur, was könnte hinter dem veränderten Verhalten der Mieterin stecken? Das bevorstehende Gespräch bietet Ihnen eventuell die Möglichkeit, dies herauszufinden.
Gelingt es auch der Verwaltung nicht, den Streit zu schlichten, liegt folgende Rechtslage vor: Sind in einem Haus verschiedene Mieter untereinander zerstritten, darf der Vermieter zur Wiederherstellung des Friedens die Verträge kündigen. Gemäss einem Urteil des Zürcher Mietgerichts, das vom Bundesgericht bestätigt wurde, ist dem Vermieter dabei nicht zuzumuten, die «schuldige Partei» zu eruieren. Entspannt sich die Situation also nicht, riskieren Ihre Nachbarin oder auch Sie die Kündigung.