Der heisse Draht zum Thema Geld Soll ich kündigen, um an das PK-Kapital zu kommen?

  • Publiziert: 13.07.2009, Aktualisiert: 19.01.2012
  • Von Gerd Löhrer

Ich bin Mutter von drei erwachsenen Kindern, geschieden. Bei meinem Tod erhalten die Kinder von der Pensionskasse (PK) meines neuen Arbeitgebers nur ein Todesfallkapital, das knapp einem Fünftel des Altersguthabens entspricht. Deshalb will ich kündigen. Wird die allenfalls folgende Arbeitslosigkeit als selbstverschuldet eingestuft und mit Einstelltagen bestraft? P. J., Zürich

Natürlich wird sie das – zu Recht! Angesichts der Begründung Ihrer geplanten Kündigung dürfte das Selbstverschulden sogar als «schwer» eingestuft werden. Sie müssten wohl mindestens 31 Tage auf Ihr Arbeitslosen-Taggeld verzichten (das Maximum von 60 Tagen Strafe gibts nur bei wirklich haarsträubendem Fehlverhalten und im Wiederholungsfall).

Ich rate Ihnen deshalb dringend ab, Ihr frisch angetretenes Arbeitsverhältnis aus diesem Grund abzubrechen. Zumal die Stellensuche derzeit nicht einfach ist.

Wenn die Pensionskasse im Todesfall nur einen Teil dessen auszahlt, was Ihr Altersguthaben gewesen wäre, tut sie das zu-gunsten der übrigen in dieser PK Versicherten. Das entspricht dem Grundgedanken der Altersvorsorge: Die Kosten des Langlebigkeits-Risikos werden auf viele Köpfe verteilt.

Damit die PK ihre Zahlungen nicht einstellen muss, wenn das Alterskapital eines einzelnen Versicherten aufgezehrt ist, weil der länger lebt als in der Statistik vorgesehen, braucht sie eben das Rest-Kapital der vorzeitig Verstorbenen.

Die Kosten der Patienten im Spital werden ja auch aus den Prämien bezahlt, welche die Gesundgebliebenen entrich-ten. Das nennt man «Solidaritätsprinzip» – Geschäftsgrundlage jeder Versicherung.

Es ist nicht einmal selbstverständlich, dass eine Pensionskasse überhaupt ein Todesfallkapital an die Hinterbliebenen bezahlt. Im Gesetz ist das nicht vorgesehen, nur in den Reglementen etlicher Pensionskassen.

«Nicht einmal ein Fünftel des Alterskapitals» scheint mir deshalb keineswegs unanständig wenig zu sein, sondern gar nicht so schlecht. Schliesslich ist das Altersguthaben in einer PK nicht einfach ein Sparkonto, das man nach Belieben vererben kann, sondern der Grundstock für Ihre lebenslängliche Rente – ganz egal, wie lange dieses Leben dauert.

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Schreiben Sie: Blick, Heisser Draht, Geld, Postfach, 8021 Zürich

E-Mail: geld@blick.ch

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