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Sein eigener Chef sein! Klingt verlockend, ist aber auch mit Risiken behaftet. Im schlimmsten Fall führt eine fehlende Versicherung zum geschäftlichen Ruin.
Betriebshaftpflichtversicherung
Der Patient rutscht beim Arzt aus und bricht sich ein Bein. Ein selbständiger Apparatekonstrukteur entwickelt ein Gerät, das nicht funktioniert. Kann alles passieren und wird teuer, wenn der Unternehmer die Kosten aus der Privatkasse zahlen muss. Eine Betriebshaftpflicht ist deshalb ein Muss. Sie existiert für alle Branchen und kostet Kleinunternehmer wenige hundert Franken im Jahr, deckt aber Millionenschäden. Achtung: Bei Fabrikations- und Handelsbetrieben gilt bei Export in die USA und Kanada nur eingeschränkter Schutz. Grundsätzlich nicht gedeckt sind Schäden an Sachen, die der Unternehmer zur Bearbeitung, Beförderung oder Aufbewahrung übernimmt.
Gebäude und Fahrhabe
Um das Gebäude müssen Sie sich nur kümmern, wenn Sie das Geschäft in der eigenen Liegenschaft betreiben. Alles, was sich im Gebäude befindet, gilt als Fahrhabe. Hier decken Sachversicherungen Schäden infolge Feuer, Wasser, Diebstahl und Glasbruch. Versichern Sie das gesamte Inventar. Es genügt nicht, nur einen Teil der Anlagen bei der Versicherung anzugeben in der Hoffnung, es würde nie alles gleichzeitig ausfallen: Die Versicherung deckt Teilschäden nämlich nur im Verhältnis zur gesamten Versicherungssumme.
Betriebsunterbrechung
Eine wichtige Maschine ist über längere Zeit kaputt? Die Räume des eigenen Restaurants sind wegen eines Wasserschadens für zwei Wochen unbenutzbar? Eine Betriebsunterbrechungs-Versicherung deckt die finanziellen Folgen des Unterbruchs – sofern ein versicherter Sachschaden vorausgegangen ist.
Persönliche Absicherung
Inhaber von Einzelfirmen und Kollektivgesellschaften sind zum grossen Teil selbst für ihre Altersvorsorge verantwortlich. Sie müssen für die 1. Säule die vollen Beiträge entrichten. Sie können auch ohne weiteres freiwillig einer Pensionskasse beizutreten. Eine weitere attraktive Möglichkeit ist die 3. Säule. Selbständige ohne Pensionskasse können jährlich bis 33 408 Franken (bzw. max. 20 Prozent des Einkommens) einzahlen und so Steuern sparen. Eine 3a-Police bietet im Gegensatz zu einem reinen 3a-Konto auch Schutz für das eigene Erwerbsausfallsrisiko sowie für die Hinterbliebenen im Todesfall. Für Gründer in einer AG, die im Betrieb mitarbeiten, gelten die selben Bedingungen für die Vorsorge wie für normale Angestellte.