Veloferien Gut ausgerüstet

  • Publiziert: 14.07.2010, Aktualisiert: 03.01.2012

Für unsere bevorstehenden Bike-Ferien in der Schweiz holen wir unsere alten Drahtesel aus dem Keller und machen sie wieder fahrbereit. Nun fragen wir uns: Gibt es eine Vorschrift für Katzenaugen am Velo? Und was ist sonst alles so gesetzlich vorgeschrieben?Stefan O. (Name geändert)

Gut, befassen Sie sich frühzeitig mit den Sicherheitsvorschriften Ihrer Fahrräder. Nicht der Sicherheit wegen, sondern auch um im Falle einer Polizeikontrolle Bussen abzuwenden. In der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) sind in Art. 213 bis 218 sämtliche Vorschriften für das Velo festgehalten. Auch die Sicherheitsvorschriften für Motorfahrzeuge und Motorräder sind ausführlich geregelt. Falls Sie es genauer wissen wollen, finden Sie die Verordnung, wenn Sie bei Google nach «VTS» suchen.

Die Regelung für die Rückstrahler, umgangssprachlich «Katzenaugen» genannt, finden Sie in Art. 217 VTS. Sinngemäss gilt: Fahrräder benötigen mindestens einen nach vorn und einen nach hinten gerichteten Rückstrahler mit einer Leuchtfläche von mindestens 10 cm2 (fest angebracht). Die Rückstrahler sollten nachts bei guter Witterung auf 100 m im Schein eines Motorfahrzeug-Fernlichts sichtbar werden.

Die Pedale braucht vorne und hinten Rückstrahler mit einer Leuchtfläche von mindestens 5 cm2. Ausgenommen sind Rennpedale, Sicherheitspedale und dergleichen. Anstelle der Rückstrahler können andere reflektierende Vorrichtungen verwendet werden. Diese brauchen aber die gleiche Wirkkraft wie die Katzenaugen.

Weitere wichtige Sicherheitsvorrichtungen für Velos sind starke Fahrgestelle, gute Bremsen und Reifen sowie genügende Beleuchtung für Ihre nächtlichen Fahrten. Kontrollieren Sie auch, ob eine gültige Velovignette am Gestell klebt. Mit einem bequemen Sattel werden Sie und Ihre Familie bestimmt die Veloferien geniessen – am besten mit Helm. Und gegen Diebstahl empfehle ich Ihnen ein gutes Sicherheitsschloss.

Kontakt

Telefonieren Sie: Di, Mi 10–11 Uhr, Fr 13–15 Uhr: 044 259 88 44 / 99.

E-Mail: heisser.draht@blick.ch.

Per Post: Blick, Heisser Draht, Postfach, 8021 Zürich.

Top 3

1 Busse? Firmenauto auf Besucher-Parkplatzbullet
2 Betreibung Rechtsvorschlag erhoben: Wie geht es jetzt weiter?bullet
3 Mein Nachbar muss eingeliefert werdenbullet

Ratgeber