Der Heisse Draht zum Thema Geld Leibrente statt Wohnung?

  • Publiziert: 17.08.2010, Aktualisiert: 02.01.2012
  • Von Gerd Löhrer, Wirtschaftsexperte

ZÜRICH - Meine Frau und ich – wir sind beide 77-jährig – besitzen eine Wohnung im Wert von rund 280 000 Franken. Sie ist mit einer Hypothek von 150 000 Fr. zu 3% belastet. Nun möchten wir die Wohnung verkaufen und den Nettoerlös als Leibrente beziehen. Uns bleibt sonst einzig die AHV. Unsere Pensionskassengelder habe ich mit einem Einfamilienhaus verloren – als ich arbeitslos wurde. Gehe ich mit einer Leibrente ein Risiko ein? N. M., E-Mail

Eine Leibrente ist genauso sicher wie die Institution, die sie zahlen muss. Bei einer Versicherung oder Bank ist das Risiko in der Regel weit geringer, als wenn Sie die Leibrente mit einer Privatperson vereinbaren. Leibrenten werden lebenslang entrichtet: nach Massgabe des vorhandenen Kapitals und der Ihrem Alter entsprechenden statistischen Lebenserwartung. Die Berechnung entspricht ungefähr jener der Pensionskassenrente auf Grund des angesparten Alterskapitals. Nur dass es bei der Leibrente keinen gesetzlich geregelten Umwandlungssatz gibt.

Das Bundesamt für Privatversicherungen publiziert auf seiner Website dennoch eine Rentenberechnungs-Tabelle, die auf gängigen Zinssätzen beruht. In Ihrem Fall (Jahrgang 1933) sollte aus den 130 000 Franken Nettowert der Wohnung eine Leibrente von etwas über 9000 Franken im Jahr oder rund 750 Franken im Monat herausschauen. Wenn die Leibrente auf beide Leben bezahlt wird, könnte sich dieser Betrag ein wenig reduzieren. Und sollte die Leibrente mit einem Wohnrecht Ihrer verkauften Wohnung verknüpft sein, sinkt die Rente zusätzlich.

Gut zu wissen: Das so vereinbarte Einkommen ist Ihnen sicher, solange Sie leben. Sollten Sie oder Ihre Frau wesentlich länger leben als es der statistischen Erwartung entspricht, hat der zur Zahlung Verpflichtete das Nachsehen – und Sie erzielen einen Gewinn, indem Sie Rente beziehen, auch wenn Ihr Kapital aufgebraucht ist. Im Gegenzug gilt es zu bedenken: Sterben Sie und Ihre Gattin womöglich vorher, erlischt die Zahlungspflicht – allfällige Erben bekommen nichts, auch wenn noch Restkapital vorhanden wäre.

Sie wohnen derzeit sehr günstig. Müssten Sie nach dem Verkauf eine neue Wohnung mieten, käme das mit Sicherheit teurer zu stehen. Auch dies sollten Sie in Ihrer Rechnung berücksichtigen.

Kontakt

Gerd Löhrer, Wirtschaftsexperte. (Philippe Rossier)Schreiben Sie: Blick, Heisser Draht, Geld, Postfach, 8021 Zürich

E-Mail: geld@blick.ch

Es können nicht alle Fragen berücksichtigt werden.

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