Unwetter-Schäden Wer versichert ist, schläft ruhiger

ZÜRICH - Wenn der See über das Ufer tritt oder aus dem Dorfbach ein reissender Fluss wird und deswegen der ganze Keller unter Wasser steht, ist man froh um die Hausratversicherung.

  • Publiziert: 17.08.2010, Aktualisiert: 17.01.2012
play Juni 2007: Nicht nur die Trams in Zürich ertrinken im Wasser, sondern auch viele Keller. (Keystone)

Die Gewässer in der Schweiz führen momentan viel Wasser. Im Zürichsee fehlten letzte Woche nur noch ein paar Zentimeter, um Hochwasserschäden anzurichten. Wer am Ufer oder in Ufernähe wohnt, sollte sich jetzt vorsehen, denn bei Überschwemmungen ist schnell das ganze Hab und Gut beschädigt oder sogar zerstört.

Schäden durch Überschwemmungen werden von der Hausratversicherung übernommen. Gut zu wissen bei Überschwemmungsgefahr: Zum Hausrat gehören auch die im Keller gelagerten Sachen. Die Hausratversicherung deckt aber nicht nur Überschwemmungsschäden, sondern alle Elementarschäden. Als Elementarschäden gelten auch Schäden als Folge von Hochwasser, Sturm, Steinschlag, Hagel, Lawinen, Schneedruck, Felssturz und Erdrutsch.

Obligatorischer Selbstbehalt 500 Franken

Wer nach einem Elementarschadenereignis der Versicherung einen Schaden meldet, muss auch selber in die Tasche greifen. 500 Franken beträgt der obligatorische Selbstbehalt. Dieser gilt bei allen Versicherungsgesellschaften. Ist der Schaden nur gering, lohnt es sich also kaum, diesen der Versicherung zu melden, da sowieso 500 Franken vom Versicherungsnehmer bezahlt werden müssen.

Aufgepasst: Die Hausratversicherung ersetzt die zerstörten oder beschädigten Sachen nur bis zur versicherten Höhe. Da über die Jahre meist einiges an Sachen zusammenkommt, lohnt es sich, die Versicherungssumme ab und zu, eventuell noch vor dem nächsten Unwetter, anzupassen. Vergessen Sie beim Berechnen der Versicherungssumme die im Keller gelagerten Gegenstände wie Ski, Winterkleider oder Gartenmöbel nicht.

Für Elementarschäden an Gebäuden und Gebäudebestandteilen kommt die Gebäudeversicherung auf. Eine solche Versicherung ist in den meisten Kantonen für Hauseigentümer obligatorisch. Einzig in Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis, Obwalden und im Fürstentum Liechtenstein ist sie nicht obligatorisch. Eine entsprechende Versicherung bei privaten Anbietern ist aber sehr empfehlenswert.

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