Richtige Versicherung Wenn der Einkaufswagen das Auto rammt

In der Weihnachtszeit ist Harmonie angesagt. Doch es gibt auch Ärger. Etwa in der Parkgarage des Einkaufszentrums, wo das Auto schnell eine Beule abkriegen kann. Wer zahlt dann?

  • Aktualisiert am 13.01.2012
Falls es beim Einkaufen zu einem «Putsch» kommt: Die richtige Versicherung hilft.- RDB

Prall gefüllte Einkaufswagen oder unvorsichtige Automobilisten bilden für das eigene Auto eine potenzielle Gefahr. Meist sind Täter und Tatwaffe schon längst ausser Sichtweite, wenn man vom Einkaufen zurück in der Parkgarage den Blechschaden am eigenen Wagen bemerkt. Wer zahlt in einem solchen Fall?

Während es sich bei geringfügigen Schäden lohnen kann, diese selber zu bezahlen, fällt der Griff ins Portemonnaie bei höheren Schadenssummen schon wesentlich schwerer. Möglicherweise zahlt hier die Kollisions-Kaskoversicherung (Vollkasko). Sicher ist das aber nicht. Wird jedoch eine Versicherungsleistung bezogen, besteht die Gefahr einer Rückstufung im Bonus-/Malus-System, was höhere Prämienkosten zur Folge haben kann. Kollisions-Kaskoversicherungen beinhalten zudem auch noch einen Selbstbehalt in der vereinbarten Höhe.

Anders sieht es bei einer Teilkaskoversicherung aus. Diese zahlt bei Feuer- und Elementarschäden, bei Diebstahl oder Vandalenakten, nicht aber, wenn ein parkiertes Auto durch die Unvorsichtigkeit eines unbekannten Dritten ramponiert worden ist.

Auf der sicheren Seite sind nur diejenigen Autobesitzer, die eine Parkschadenversicherung abgeschlossen haben. Diese kommt für Schäden auf, die unbekannte Dritte an einem parkierten Fahrzeug verursacht haben. Vereinzelte Anbieter kennen jedoch eine betragsmässige Leistungsbegrenzung pro Schadensfall von 1000 oder 2000 Franken. Um Missbrauch zu verhindern, verlangen die Versicherer zudem einen Polizeirapport.

Zum Glück gibt es in der Schweiz einen nationalen Parkschadenfonds (Tel. 0800 831 831), dem sämtliche Autobesitzer via Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung angeschlossen sind. Dieser Fonds zahlt immer, falls die Beule am eigenen Wagen von einem unbekannten anderen Fahrzeug stammt. Auch hier ist ein Polizeirapport notwendig und der Selbstbehalt beträgt 1000 Franken.

Comparis-Geschäftsführer Richard Eisler verrät in seinem wöchentlichen Spar-Tipp, wie Sie Ihr Portemonnaie schonen können.

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