Der heisse Draht zum Thema Geld Welche PK muss die Invalidenrente zahlen?

  • Publiziert: 03.11.2009, Aktualisiert: 03.01.2012
  • Von Silvio Bertolami, Wirtschaftsexperte

Mein Mann (39) arbeitete 10 Jahre für den gleichen Arbeitgeber, 2005 wurde ihm gekündigt: «Weil er die Leistung nicht mehr bringe». Kurz darauf verlor er ein zweites Mal die Stelle. Anfang 2006 wurde bei ihm prompt eine sogenannte progressive Paralyse diagnostiziert. Jetzt bekommt mein Mann eine halbe IV-Rente. Die Pensionskasse des ehemaligen Arbeitgebers behauptet jedoch, sie müsse keine Invalidenrente zahlen. Stimmt das? – D. F.

Was Sie und Ihr Mann erleben, kommt oft vor. Weil der Arbeitgeber wechselte, fühlt sich keine Pensionskasse zuständig. Ganz nach dem Prinzip: Die andere soll zahlen.

Zuständig ist jene Pensionskasse, bei der Ihr Mann versichert war, als er zum ersten Mal wegen der Krankheit vermindert arbeitsfähig wurde. Wobei die Krankheit gemeint ist, die später zur Invalidität führte.

Das scheint in Ihrem Fall die Pensionskasse des Arbeitgebers zu sein, bei dem Ihr Mann zehn Jahre angestellt war und dann wegen nachlassender Leistung den blauen Brief bekam. Aber eben: Ob tatsächlich diese oder eine andere Pensionskasse zuständig ist, müssen Sie herausfinden.

Wie? Indem Sie die Entstehung der Krankheit und deren Folgen auf die Arbeitsfähigkeit rekonstruieren. Ging Ihr Mann vor dem Befund zum Hausarzt oder zu anderen Ärzten? Sind deren Aufzeichnungen noch vorhanden? Gab es Arbeitsunfähigkeitszeugnisse? Sind diese oder Kopien davon noch irgendwo auffindbar? Reden Sie auch mit den Ärzten des Unispitals Zürich, welche die progressive Paralyse feststellten. Was sagen sie zur Geschichte, respektive zum Verlauf der Krankheit?

Darüber hinaus rate ich Ihnen, fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wenden Sie sich an eine Beratungsstelle. Zum Beispiel an eine von Procap, dem Schweizerischen Invaliden-Verband.

Kontakt

(Silvio Bertolami, Wirtschaftsexperte)

Schreiben Sie: Blick, Heisser Draht, Geld, Postfach, 8021 Zürich.

Per E-Mail: geld@blick.ch

Es können nicht alle Fragen berücksichtigt werden.

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