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Wer seinen Wagen mit freiwilligen Versicherungen schützt, sollte einiges beachten. (Reuters)
Bei der Entscheidung, welche Versicherung sich für welchen Autohalter eignet, gibt es, einfach gesagt, folgenden Grundsatz: Je neuwertiger der Wagen und je häufiger der Fahrzeugeinsatz, desto eher lohnen sich freiwillige Leistungen.
Wer nur sehr selten kurze Strecken mit einem alten Fahrzeugmodell unterwegs ist, kann sich auf die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung beschränken. Diese ist für alle Autofahrer obligatorisch. Sie deckt Sach- und Personenschäden an Dritten, die vom Lenker bzw. durch dessen Fahrzeug verursacht wurden.
Anders die Kaskoversicherung: Sie ist freiwillig, aber für die meisten Fahrzeugbesitzer empfehlenswert. Die Teilkaskoversicherung sichert das eigene Auto gegen verschiedene Schadensereignisse ab, wie Feuer, Diebstahl, Vandalenakte oder sogenannte Elementarereignisse, nicht aber selbstverursachte Schäden im Kollisionsfall. Dafür ist die Kollisionskaskoversicherung zuständig. Teil- und Kollisionskaskoversicherung als Kombipack werden auch Vollkaskoversicherung genannt. Diese deckt grundsätzlich Schäden aller Art im Zusammenhang mit Zusammenstössen ab.
Die günstigsten Angebote findet man oftmals online, denn vor allem die per Internet vertriebenen Versicherungsprodukte haben den Markt belebt. Dadurch sind die Prämien in den letzten Jahren tendenziell gesunken.
Vorsicht aber vor langen Laufzeiten. Viele Versicherungen versuchen die Kunden mit langjährigen Verträgen an sich zu binden. Drei- bis Fünfjahres-Verträge sind die Regel. Wer dies nicht will, muss den Anbieter vor Vertragsabschluss explizit darauf hinweisen, dass ein Vertrag mit jährlicher Kündigungsmöglichkeit gewünscht wird.
Das mehrjährige Gebundensein hat nämlich zur Folge, dass die Versicherten von den neuen, günstigeren Angeboten nicht profitieren können. Und Vergleichen lohnt sich, denn sonst bleibt das Sparpotenzial ungenutzt.
Übrigens: Viele Autoversicherungen laufen per Ende Jahr ab. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Wer den Versicherer wechseln möchte, muss seine Autoversicherung spätestens bis Ende September kündigen.