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Zerkratzt die Katze die Holztür des Nachbarn oder macht der Hund auf dessen Teppich, ist der Halter froh um die richtige Versicherung, denn der Halter haftet für die Tiere. In diesen Fällen übernimmt die Privathaftpflichtversicherung den Schaden. In der eigenen Wohnung allerdings gelten Schäden wie ein übermässig zerkratztes Parkett oder ein stark beschmutzter Teppich als Abnutzung und müssen vom Mieter beseitigt werden.
Die Privathaftpflichtversicherung ist für jeden Tier-, insbesondere Hundehalter unbedingt zu empfehlen, denn dieser haftet grundsätzlich für Schäden, die das Tier verursacht. Beschädigt der Hund dem Briefträger die Hose oder beisst er einen Jogger, können die Schäden ein beachtliches Mass erreichen. Das können zum Beispiel Arztrechnungen sein, im schlimmsten Fall sogar ein Lohnausfall, wenn das Opfer längere Zeit arbeitsunfähig ist. In einigen Kantonen ist für den Hundehalter die Privathaftpflichtversicherung bereits Pflicht.
Ein anderer Fall ist, wenn das Aquarium zerbirst und einen Wasserschaden verursacht. Stellt man sich vor, dass durchaus der Inhalt einer gefüllten Badewanne in ein Aquarium passt, können massive Schäden entstehen. Wasserschäden sind über die Hausratversicherung gedeckt. Das Aquarium ist übrigens ebenfalls durch diese gedeckt, sofern in der Deckung Mobiliarglas eingeschlossen ist.
Es gibt auch einige wenige Anbieter (z.B. Mobiliar, Animalia, Epona, die Europäische), die Haustiere gegen Krankheit und Unfall versichern. Unbedingt zu empfehlen ist aber vor allem eine ausreichende Versicherungsdeckung des Halters (Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung), denn in einem Schadensfall kann es sonst teuer werden.